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Bundeswahlkreis Lanshut-Kelheim: Aham, Gerzen, Kröning & Schalkham künftig beim Bundeswahlkreis Rottal-Inn. MdB's informieren Bürgermeister

bundeswahl breit

(17.03.2016) - Die Gemeinden Aham, Gerzen, Kröning und Schalkham werden aus dem Bundestagswahlkreis (BWK) Landshut-Kelheim ausgegliedert und dem BWK Rottal-Inn zugeordnet. Das ist das Ergebnis der aktuellen BWK-Reform der Bundeswahlkommission, das die Bundestagsabgeordneten Max Straubinger (BWK Rottal-Inn) und Florian Oßner (BWK Landshut-Kelheim) mit den Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerzen diskutiert haben.

Mit der Änderung der BWK-Zuschnitte soll die Bundestagswahl 2017 rechtssicher gemacht werden. Denn laut Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung hätte der BWK Landshut sonst am Wahltag mehr wahlberechtigte Einwohner als das Bundeswahlgesetz zulässt. Am heutigen Donnerstag soll die Reform im Bundestag behandelt werden.

„Weil mir wichtig ist, dass die Landkreisgrenzen bei der Einteilung der Bundestagswahlkreise so weit wie möglich berücksichtigt werden, habe ich mich bei der Bundeswahlkommission dafür eingesetzt, dass nicht noch mehr Gemeinden aus dem Landkreis Landshut betroffen sind“, sagte Oßner im Gespräch mit Lorenz Fischer (Bürgermeister Schalkham), Maximilian Graf von Montgelas (Bürgermeister Gerzen), Prof. Dr. Hermann Englberger (Zweiter Bürgermeister Kröning) und Johann Schemmerer (Zweiter Bürgermeister Aham). „Gewachsene Strukturen sollen nur bei absoluter Notwendigkeit getrennt werden“, so Oßner. Nach den ursprünglichen Plänen der Bundeswahlkommission sollte auch noch die Gemeinde Bodenkirchen zum BWK Rottal-Inn kommen, um in Sachen Bevölkerungsentwicklung auch für die übernächste Bundestagswahl im Jahr 2021 auf der sicheren Seite zu sein. Nun muss sich vorerst nur die VG Gerzen umstellen.

Keine spürbare Änderung für die Gemeinden

Für die Bürger und Gemeindeverantwortlichen solle sich kaum etwas ändern, wenn es um bundespolitische Themen gehe, wie Straubinger und Oßner betonten: „Florian Oßner und ich arbeiten jetzt schon wahlkreisübergreifend eng und gut für die Gemeinden in unserer Region zusammen“, erklärte Straubinger, dessen Wahlkreis die Landkreise Dingolfing-Landau und Rottal- Inn umfasst. Das solle auch im Fall der Wiederwahl der beiden CSU-Politiker so bleiben. „Außerdem bleibe ich als Mitglied des Landshuter Kreistags auf jeden Fall Ansprechpartner für die VG Gerzen“, ergänzte Oßner. Die Bürgermeister von Montgelas und Englberger machten dennoch deutlich, dass der Entschluss ihre Gemeinden zumindest gefühlt belaste: „Unsere Bürger sind stark in Richtung Landshut orientiert.“

Grund für den BWK-Neuzuschnitt ist die gesetzliche Vorgabe, dass jeder BWK ungefähr gleich viele wahlberechtigte Einwohner (Bevölkerung ohne Minderjährige und Ausländer) haben soll. Derzeit sind das im Durchschnitt rund 246 000 Menschen. Somit vertritt jeder Abgeordnete ähnlich viele Menschen im Bundestag und bei der Bundestagswahl ist auch jede abgegebene Stimme in etwa gleich viel Wert. Wird die Abweichung der Bevölkerungszahl in einem BWK nach unten oder oben aber größer als 25 Prozent, muss gehandelt werden. Der BWK Landshut umfasst die stark wachsende Stadt Landshut sowie die Landkreise Landshut und Kelheim, die ebenfalls begehrte Zuzugsregionen sind. Dort leben derzeit insgesamt rund 306 000 Wahlberechtigte. Das sind etwa 24 Prozent mehr als im bundesweiten BWK-Durchschnitt. Die gesetzlich zulässige Höchstabweichung liegt bei 25 Prozent. Diese Marke würde bei der nächsten Bundestagswahl überschritten werden. Dem gegenüber steht der BWK Rottal-Inn mit knapp 21 Prozent weniger Wahlberechtigten als der bundesweite Durchschnitt.

Mit der nun kommenden Ausgliederung der VG Gerzen verringert sich die prozentuale Abweichung der Einwohnerzahl im BWK Landshut auf rund 22 Prozent. Straubinger und Oßner legten dar, dass es aus rein geografischer Sicht keine andere Möglichkeit der BWK-Neueinteilung gebe: Da die Grenzen der Regierungsbezirke berücksichtigt werden müssen, sind keine Veränderungen im Kelheimer Bereich des BWK Landshut möglich, weil die Region dort fast ausschließlich an Oberbayern und die Oberpfalz grenzt. Auch die Region Landshut grenzt im Westen und Süden an Oberbayern. So bleiben nur noch östlich orientierte Bereiche in Richtung Niederbayern.

Im Bild obn: MdB Max Straubinger (links) und MdB Florian Oßner (rechts) suchten das direkte Gespräch mit den Bürgermeistern (von links) Lorenz Fuchs (Schalkham), Johann Schemmerer (Aham), Maximilian Graf von Montgelas (Gerzen) und Prof. Dr. Hermann Englberger (Kröning) über die Gründe und Auswirkungen der Bundestagswahlkreisreform.

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