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MdL Müller fordert höhere Förderung für die Sportvereine. Nur 264.863 € für ganzen Landkreis

sportför(28.07.2016) Die Förderung aus dem Haushalt des Freistaates ist im vierten Jahr in Folge unverändert – Die SPD-Landtagsfraktion, namentlich auch MdL Ruth Müller, fordert, die Pauschale zu erhöhen. Die Vereine im Landkreis Landshut bekommen (nur) 264.863 Euro.

Wie die SPD-Abgeordnete Ruth Müller mitteilt, erhalten die Sportvereine im Landkreis für das Jahr 2016 in Form der Vereinspauschale eine Förderung aus dem Haushalt des Freistaates von rund 264.863 Euro. "Wir hätten uns da mehr versprochen", kritisiert Ruth Müller. "Die Staatsregierung fördert mit der Pauschale die wertvolle ehrenamtliche Arbeit, welche täglich in unseren Vereinen geleistet wird. Schade, dass der Betrag seit vier Jahren nicht mehr erhöht wurde. Und das obwohl die Kosten für die Arbeit der Vereine stetig angestiegen sind." Die letzte Erhöhung gab es im Jahr 2012, die mit 0,5 Cent pro sogenannter Mitgliedereinheit zudem sehr klein ausfiel.

Die Höhe der Förderung ist direkt an die Mitgliedereinheiten, also die Mitgliederzahlen, gekoppelt. Dadurch haben die Vereine einen Anreiz, sich besonders um jugendliche Mitglieder und um die Ausbildung und den Einsatz von Übungsleiterinnen und Übungsleitern zu kümmern. Pro Mitgliedereinheit beträgt der Fördersatz in diesem Jahr 27 Cent.

Auch dieses Jahr ist es nicht gelungen, die Förderung endlich auf 30 Cent pro Mitgliedereinheit anzuheben, so wie dies die Forderung der SPD, aber auch der Sportverbände, ist. Die SPD hatte dies im Landtag bereits jeweils für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 beantragt. Die Anträge wurden jedoch von der CSU abgelehnt. „Sportvereine leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft und legen den Grundstein für ein gesundes Leben“, so Ruth Müller. Gerade Kinder und Jugendliche erleben in den Sportvereinen Gemeinschaft, soziale Kontakte und Erfolge.

Zur Info: Die Zahl der „Mitgliedereinheiten“ der einzelnen Sportvereine werden entsprechend der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern berechnet. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gibt. Ein weiterer Faktor ist die Anzahl von Übungsleiterlizenzen.

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