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Infoabend am 28. März im Bernlochner: Startschuss für das Raumordnungsverfahren B 15neu, Landshut Ost-Süd-Umfahrung. Mehrere Planungsvarianten

raumordnung

Der geplant Verlauf der B 15 neu - Foto: Staatliches Bauamt Landshut

Landshut (13.03.2017)  Die Regierung von Niederbayern leitet auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Landshut ein Raumordnungsverfahren (ROV) für die geplante Weiterführung der B 15neu von der Autobahn A 92 bis zur B 15 (alt) ein. Am Dienstag 28, März, findet dazu ein öffentlcher Infoabend in den Bernlochnersälen statt. 

Mit dem Vorhaben sollen die Verkehrsbedingungen zwischen den Wirtschaftsräumen Regensburg, Landshut und Rosenheim verbessert sowie die Stadt Landshut vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Bedarf für die Weiterführung der B 15neu wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgestellt.

„Ich bin davon überzeugt, dass die B 15neu eines der wichtigsten Straßenbauvorhaben Niederbayerns der nächsten Jahre ist", sagt Regierungspräsident Rainer Haselbeck. "Das Raumordnungsverfahren ist das richtige Instrument, die Auswirkungen der einzelnen Trassenkorridore zu untersuchen und zu bewerten. Es geht um einen fairen Ausgleich der Interessen und eine objektive Bewertung der unterschiedlichen Belange".

Das Staatliche Bauamt Landshut hat drei mögliche Trassenführungen (mit einer Untervariante bei Altfraunhofen) sowie zwei technische Varianten zur Querung der Isarleite in das ROV eingebracht. Zwischen der A 92 und der Isarleite verlaufen alle drei Planfälle im gleichen Trassenkorridor.

Um den Höhenunterschied bis Eisgrub zu überwinden, sieht Planungsvariante A im Bereich der Isarleite eine Dammböschung vor. Der sensible Bereich des Natura-2000-Gebietes soll hierbei mit einer kurzen Brücke und einer anschließenden Grünbrücke überwunden werden.

Planungsvariante B schlägt hingegen eine komplette Überspannung des FFH-Gebietes mit einer größeren Talbrücke vor. Anschließend soll die B 15neu bei Eisgrub durch Tunnel geführt werden und nach Frauenberg wieder oberirdisch verlaufen.

Bei der Planungsvariante A sind zwei Tunnelabschnitte erforderlich, die Planungsvariante B sieht einen Tunnelabschnitt vor.

Im weiteren Verlauf Richtung Süden werden folgende Trassenverläufe im Raumordnungsverfahren geprüft:

Planfall 1a: Nach Frauenberg schwenkt der Trassenverlauf in südwestliche Richtung ab, trifft bei Eck a.d. Straß auf die B 299, verläuft relativ stadtnah weiter nach Südwesten und erreicht bei Hachelstuhl die B 15.

Planfall 1b: Bis zur B 299 identisch mit Planfall 1a. Ab Eck a.d. Straß nutzt die Variante den Verlauf der B 299 und schwenkt vor Geisenhausen in Richtung Vilstal ab. Auf der nördlichen Seite des Vilstals verläuft die Trasse Richtung Westen zur B 15 und fädelt bei Münchsdorf in diese ein.

Planfall 1c: Nach Frauenberg führt die Trasse westlich an Adlkofen vorbei in südlicher Richtung direkt nach Geisenhausen bis zur B 299. Ab dort verläuft sie im gleichen Korridor wie der Planfall 1b.

Für die Planfälle 1b und 1c gibt es bei Altfraunhofen Untervarianten. Die Untervariante Nord umgeht Holzhäuseln im Norden, wohingegen die Untervariante Süd zwischen dem an der kleinen Vils gelegenen Gewerbegebiet und dem Ortsteil Holzhäuseln verläuft.

Bis zur B 299 soll die B 15neu zweibahnig (vierstreifig) ausgeführt werden (im Planfall 1a bis Eck a. d. Straß, im Planfall 1b und 1c bis Geisenhausen). Ab dort sollen sämtliche Planfälle einbahnig (zweistreifig) bis zur B 15 weitergeführt werden.

Im ROV werden die öffentlichen Stellen, die sonstigen Planungsträger, die nach Naturschutzrecht in Bayern anerkannten Vereine sowie die Wirtschafts- und Sozialverbände, soweit sie von dem Vorhaben betroffen bzw. berührt sind, beteiligt. Zu den Beteiligten gehören selbstverständlich auch die von der Planung betroffenen Kommunen und die Öffentlichkeit.

Das Beteiligungsverfahren läuft vom 10. März 2017 bis zum 16. Mai 2017. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich jedermann in das Verfahren einbringen und eine Stellungnahme abgeben. Diese ist in der Regel an die jeweilige Gemeinde zu richten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dann von den Gemeinden an die Regierung von Niederbayern weitergeleitet.

Die Unterlagen werden auch in der Stadt Landshut, den Märkten Essenbach und Geisenhausen sowie den Gemeinden Adlkofen, Altfraunhofen, Kumhausen, und Vilsheim öffentlich ausgelegt. Zudem können sie auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern eingesehen werden: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/2/raumordnung/verfahren/rov_b15_neu.php. Die Unterlagen beinhalten eine detaillierte Projektbeschreibung sowie weitere Informationen zum Vorhaben und den zu erwartenden Auswirkungen.

Während des Beteiligungsverfahrens plant das Staatliche Bauamt Landshut in den betroffenen Gemeinden mehrere Informationsveranstaltungen zu dem Vorhaben. Die erste Veranstaltung dieser Reihe findet am Dienstag, 28. März, in den Stadtsälen Bernlochner in Landshut statt. Mehrere Mitarbeiter des Bauamtes und der beteiligten Ingenieurbüros geben dort Auskunft über die Planungen. Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen werden zeitnah in der Tagespresse veröffentlicht.

Manfred Dreier, Leiter des Bereichs Straßenbau im Staatlichen Bauamt Landshut: „Uns geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden bestmöglich zu informieren und mit ihnen über die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Ich freue mich darauf, mit ihnen ins Gespräch zu kommen."

Das Raumordnungsverfahren wird - nach der Auswertung der Stellungnahmen - mit einer sogenannten „landesplanerischen Beurteilung" abgeschlossen. Diese führt aus, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben das Vorhaben in raumverträglicher Weise realisiert werden kann. Die landesplanerische Beurteilung stellt keinen Verwaltungsakt dar, ist aber in den nachfolgenden Planungsschritten zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen zum Raumordnungsverfahren zur Weiterführung B 15neu finden Sie auf der Homepage der Regierung von Niederbayern unter folgendem Link: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/media/aufgabenbereiche/2/raumordnung/rov_b15neu_os_infopapier.pdf

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