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ÖDP-Stadträtinnen: Bitte Straßenabschnitte für die Ausweisung als Tempo-30-Zonen bis 15. Mai melden

tempo dreißigLandshut (17.04.2017) Die ÖDP-Stadträtinnen Elke März-Granda und Christine Ackermann bitten die Landhsuter Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe: Bitte schicken Sie uns Ihre Ideen und Vorschläge bis Mitte Mai. Durch die aktuelle Änderung der Straßenverkehrsordnung des Bundes dürfen Städte und Gemeinden nun auch an Hauptverkehrsstraßen bei Vorliegen besonderer Gefahrenlagen streckenbezogen Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen.“

Elke März-Granda. „Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen." Die Änderung ist seit dem 14. Dezember 2016 in Kraft. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: „Kinder brauchen einen besonderen Schutz – das gilt auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir haben den Rechtsrahmen geschaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder.“

Die ÖDP-Stadträtinnen begrüßen die aktuellen verkehrsrechtlichen Änderungen. Stadträtin Christine Ackermann lobt die zu erwartende „Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen.“

Im Zuge dieser Änderungen bitten die Politikerinnen die Bevölkerung nun um Mithilfe und starten einen Aufruf an die Landshuter Bürger mit der Bitte, die Gefahrenstellen und Straßenabschnitte an Hauptverkehrsstraßen im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Kitas, Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern zu melden. Denn an diesen Bereichen sollte die Einführung einer streckenbezogenen Anordnung von Tempo 30 dringend überprüft werden. Die Anregungen aus der Bevölkerung wollen die Stadträtinnen in den Stadtrat einbringen.

„Unzählige Studien, Umfragen und Forschungsergebnisse, beispielsweise die des Umweltbundesamtes vom Januar 2017, belegen die vielen Vorteile einer Geschwindigkeits-Reduktion. Gefahrenminderung, Lärmschutz, weniger Abgase, vor allem aber der erhöhte Unfallschutz, der als einziger Grund schon reichen würde.“, fügt Ackermann an. „Wir wollen die aktuellen Änderungen möglichst zeitnah in Landshut umsetzen, um die schwächeren Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr noch besser zu schützen“, betont März-Granda abschließend.

Bitte schicken Sie Ihre Ideen und Vorschläge bis Mitte Mai per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post

an ÖDP-Stadträtin Christine Ackermann, Neißestraße 57, 84036 Landshut.

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