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Landrat Dreier: "Bund & Land haben Wort gehalten. Alle Mehrkosten für die Flüchtlinge werden erstattet.

dreier neu kopf landrat(09.06.2017) Rund 1,5 Millionen Euro werden dem Landkreis Landshut erstattet, als Ausgleich für die im Jahr 2016 aufgewendeten Sozialkosten, vor allem in Form von Hartz IV-Leistungen. Damit sind die flüchtlingsbedingten Mehrkosten in diesem Bereich zum Großteil ausgeglichen. Landrat Peter Dreier zeigte sich erleichtert, dass der Landkreis aufgrund seiner vehementen Forderungen über den Bayerischen Landkreistag nicht auf diesen großen Summen sitzen bleiben wird: „Die Übernahme von Sozialkosten für anerkannte Flüchtlinge ist ein gutes Zeichen für unsere Kommunen – ich danke deshalb MdL Florian Hölzl und auch MdB Florian Oßner, die sich auf Landes- und Bundesebene stets für unseren Landkreis stark machen, für ihren Einsatz.“

Dreier betont jedoch gleichzeitig, dass die Kommunen nicht noch weiter in die Pflicht genommen werden dürfen, da die Kosten für Integration, Kinderbetreuung und Bildung bereits viele Gemeinden an ihre Leistungsgrenzen bringe.

Konkreten Handlungsbedarf sieht der Landrat bei der Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten (KdU) von Anerkannten. „Nach Mitteilung des Landtagsabgeordneten Florian Hölzl werden künftig die KdU ab kommendem Jahr rückwirkend nach tatsächlichem Anfall, und nicht nach einer fiktiven Kostenschätzung erstattet – ein großer Schritt für eine gerechtere Verteilung der Asylgelder von Bund und Ländern.“

Dreier war Mitte Mai an den Landkreistag herangetreten, nachdem der Landkreis Landshut bereits 2016 mit hohen Kosten in Bereich Hartz IV durch anerkannte Flüchtlinge belastet worden war. Nach eigenen Berechnungen des Landratsamtes betrug der flüchtlingsbedingte Mehraufwand bei Hartz IV im vergangenen Jahr rund 2,3 Millionen Euro. „Auch wenn unser Landkreis wirtschaftlich gut dasteht, muss die bundes- und landesweite Verteilung der Ausgleichszahlungen anhand der tatsächlichen Belastung erfolgen. Es kann nicht sein, dass eine Region, die bereits vergleichsweise viele Flüchtlinge aufgenommen hat, bei der Mittelverteilung das Nachsehen hat“, fordert Dreier.

Der Freistaat Bayern weist den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen des Belastungsausgleiches rückwirkend Gelder zum Ausgleich der Leistungen zu, die für die Kosten für Heizung und Unterkunft im Rahmen von Hartz IV, für Leistungen an Ausländern und (Spät-)Aussiedlern sowie am Arbeitsmarkt und für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aufgewendet wurden. Insgesamt erhalten nach Angaben der Bayerischen Sozialministerin Emilia Müller 37 Landkreise und kreisfreie Städte eine derartige Zuweisung in unterschiedlicher Höhe. Der Freistaat Bayern hat für diesen Ausgleich 2017 rund 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

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