Landshut (21.09.2017) An die 20 % der Wahlberechtigten in Landshut haben bereits die Briefwahl genutzt. für die Bundestagswahl sind es etwas mehr als für die drei Bürgerentscheide. Auf jeden Fall ist mit einer Rekordbeteiligung bei der Briefwahl zu rechnen und damit wird wohl auch die allgemeine Wahlbeteildigung zunehmen.
Die Stadt hat die wichtigsten "Regeln" für die vier Wahlen in Landshut, vor allem auch für die Briefwähler, veröffentlicht: Briefwahl ist sowohl bei der Bundestagswahl als auch bei den drei Bürgerentscheiden möglich. Dafür ist allerdings jeweils ein eigener Antrag nötig. Der Vordruck dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung(en) zu finden. Der Antrag muss dann entweder per Post an die angegebene Adresse der Stadt Landshut geschickt oder persönlich im Wahlamt im Nebengebäude des Rathauses II, Luitpoldstraße 29 b, abgegeben werden.
Wer möchte, kann dort auch gleich abstimmen; ansonsten erfolgt die Wahl per Brief. Die Wahlbriefe können rechtzeitig (Empfehlung: spätestens Freitag 22 September) in jeden Briefkasten der Deutschen Post entgeltfrei eingeworfen werden. Am Wahlsonntag ist die Abgabe dann nur noch in den Briefkästen des Rathauses I und II bis spätestens 18 Uhr (letzte Leerung) möglich. Die Briefwahlunterlagen können außerdem auch online auf der Homepage der Stadt oder per QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist, beantragt werden.
Wann sind die Wahllokale geöffnet?
Am Wahltag, also am 24. September 2017, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bundestagswahl und Bürgerentscheide finden zeitgleich statt. Wer für beide Wahlen stimmberechtigt ist, kann also alle Wahlgänge in einem Aufwasch erledigen.
Was tue ich, wenn ich nur den Bundestag wählen, aber nicht an den Bürgerentscheiden teilnehmen will?
Wahlrecht bedeutet nicht Wahlpflicht. Das heißt: Wer für Bundestagswahl und Bürgerentscheide stimmberechtigt ist, kann durchaus auf die Teilnahme an einer der Wahlen verzichten. Im Klartext: Wollen Sie nur den Bundestag wählen, zeigen Sie einfach nur die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl vor, nicht aber jene für die Bürgerentscheide. Natürlich ist analog auch der umgekehrte Fall, also eine Teilnahme nur an den Bürgerentscheiden und nicht an der Bundestagswahl, möglich. Briefwahl muss ohnehin für Bundestag und Bürgerentscheide gesondert beantragt werden (siehe Frage 4).
Ich habe den Bundestag per Brief gewählt. Kann ich am Wahltag noch im Wahllokal über die Bürgerentscheide abstimmen?
Ja. Zeigen Sie dafür einfach die Wahlbenachrichtigung für die Bürgerentscheide vor. Der umgekehrte Fall (also Bürgerentscheide per Briefwahl, Bundestagswahl im Wahllokal) ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Kann ich dennoch wählen?
Ja. Gehen Sie in Ihr Wahllokal und zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Wenn Sie im Wählerverzeichnis erfasst sind und keine Briefwahl beantragt haben, dürfen Sie wählen.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Bürgerentscheid erfolgreich?
Dafür gibt es zwei Bedingungen: Erstens muss die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht sein, zweitens muss darüber hinaus auch das Quorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten erfüllt werden. Dazu sind in Landshut 8229 Stimmen erforderlich. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Bürgerentscheid für ein Jahr rechtlich bindend.
Zur Westtangente gibt es zwei Bürgerentscheide. Was passiert, wenn beide erfolgreich sind?
Es handelt sich um einen Sonderfall: Weil ein Bürgerbegehren für, das andere gegen den Bau der Westtangente gerichtet ist, schließen sich beide inhaltlich aus. Gleichzeitig ist es aber denkbar, dass beide Bürgerentscheide die erforderliche Mehrheit erreichen (siehe Frage 9). Sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, muss eine Stichfrage darüber entscheiden, welches der beiden widerstreitenden Bürgerbegehren bindend sein soll. Diese Stichfrage ist sehr einfach formuliert: Angekreuzt werden muss am 24. September entweder „Bau einer Westanbindung“ oder „Kein Bau einer Westanbindung“.
Wann ist am 24. September mit den Ergebnissen zu rechnen?
Ausgezählt wird zunächst die Bundestagswahl; mit ersten Ergebnisse (inklusive Briefwahl) wird gegen 19 Uhr zu rechnen sein. Das Endergebnis dürfte dagegen nicht vor 21 Uhr vorliegen. Anschließend folgt die Auszählung Bürgerentscheide. Es ist davon auszugehen, dass - je nach Wahlbeteiligung - bis gegen 22 Uhr alle Resultate vorliegen. Über den Stand der Auszählung informiert die Stadt Landshut auf einer eigenen Internet-Seite: www.landshut-wahl.de.
Jeder kann am Sonntag den Engang und die Auszählung der Wahlergebnisse auch selbst im großen Sitzungssaal des Rathausses, wo auch mehrere Pressevertreter sein werden, ab 18 Uhr mitverfolgen.

