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Fünf Stadtratsmitglieder aus fünf Parteien stellen Grünflächen-Sicherungsantrag in Bebauungsplänen

bqumlos baugebiet neu

Ein beispielhaftes negatives baumloses Neubaugebiet ...

Landshut (28.10.2017) Fast jeder Bebauungsplan lässt ersatzlos Grünflächen und Bäume verschwinden. Dem soll jetzt ein gemeinsamerr Antrag von fünf Stadtratsmitgliedern aus fünf Parteien Einhalt gebieten. 

Antrag: Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen in Bebauungsplänen

Die Stadt Landshut wird im Rahmen ihrer Kontrollpflicht dafür Sorge tragen, dass die in den städtischen Bebauungsplänen festgelegten grünordnerischen Festsetzungen umgesetzt werden.

1. Dazu wird eine strukturierte Herstellungskontrolle aller städtischen Baugebiete durchgeführt, vorrangig werden folgende Bebauungspläne kontrolliert:

- 09-14 "Südbahnhof"

- 06-3 "Südlich Schönaustraße"

- 07-85/3a "Auloh, Erweiterung zwischen bestehender Bebauung - LAs14 - Verbindungsstraße LAs14/Mirlach", Dbl. 3

- 07-85/3b "Auloh, Erweiterung zwischen bestehender Bebauung - LAs 14 – Verbindungsstraße LAs 14 /Mirlach", Dbl. 3

- 03-8 "Nördl. Wolfgangsiedlung - Westl. Altdorfer Straße", Dbl. 3

2. Dem Stadtrat wird jährlich über die kontrollierten Baugebiete/Bebauungspläne berichtet. Dabei werden die Defizite und die umgesetzten Festsetzungen dargestellt.

Begründung

Mit einem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit Wohngebäuden sowie für die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen in dem Gebiet geschaffen.

baumscheibesüdlichUm den Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen, ist deshalb im Bebauungsplan ein Grünordnungsplan integriert. Darin können aus städtebaulichen Gründen grünordnerische Festsetzungen laut § 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB festgelegt werden.

Es werden zum Beispiel Gründächer, wasserdurchlässige Beläge, das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie deren Größe, Standorte und Realisierungszeitraum festgesetzt. Gerade der Klimawandel fordert von einer Stadt für die Umsetzung dieser Vorgaben zu sorgen.

Es hat sich immer wieder gezeigt, dass von vielen Bauherren diese Festsetzungen nicht umgesetzt werden. Jüngstes Beispiel - siehe Foto - „Bebauungsplan Nr. 06-18/1 "Zwischen Ritter-von-Schoch-Straße, Schönaustraße und Kasernenstraße mit Teiländerung 06-23 und 06-25/1". Dort fehlen größtenteils die privaten und kommunalen Baumpflanzungen, aber auch Dachbegrünungen wurden nicht vorgesehen. Die zwei Bäume, die gepflanzt wurden haben eine viel zu kleine Baumscheibe.

Dies ist nur ein Baugebiet von vielen, bei dem diese Festsetzungen nicht oder nur kaum realisiert wurden.

gez.

Hedwig Borgmann, Stadträtin (Die Grünen) 

gez. Karina Habereder, Stadträtin (Junge Liste)

gez. Anja König, Stadträtin (SPD)

gez. Elke März-Granda, Stadträtin (ÖDP)

gez. Rudolf Schnur, Stadtrat (CSU)

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