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Die Grünen Stadträte sehen im Projekt "Kreativquartier" eine große Chance, aber bitte kein zweites City Center"

kreativhaus martinsschule

In der 2006 geschlossenen Martinsschule werden derzeit u. a. mehrere Klassen der Berufsschule unterrichtet. Die geplante Waldorfschule würde hier gern zum Start einziehen. Doch diese Immobilie will eine Stiftung zu einem "Kreativhaus" umwandeln. Eine völiig neue Perspektive. - Foto Hermann Schnall 

Landshut (27.02.2018) Das Projekt eines Kreativquartiers im Gebäude der ehemaligen Martinsschule verfolgt die Grüne Stadtratsfraktion interessiert und aufgeschlossen. Bekanntlich ist eine noch zu gründende Stiftung am Erwerb der Immobilie interessiert, um sie sodann für diesen Zweck zu nutzen. Dass sich an einer gemeinnützigen Stiftung niemand bereichern kann, sollte allgemein bekannt sein.

Der Stifter kann deren Satzung und damit insbesondere den Stiftungszweck bestimmen. Wenn er das Stiftungskapital in die Stiftung eingebracht hat, gelten für ihn die gleichen Vergünstigungen wie für jeden anderen Steuerzahler, der für gemeinnützige Zwecke spendet. Weitere Vorteile, welcher Art auch immer, kann der Stifter der Natur der Sache nach nicht haben. Völlig normal ist, dass bei diesem Projekt die Stifter ihren Namen erst dann öffentlich nennen wollen, wenn der Stadtrat wenigstens dem Grunde nach eine positive Haltung einnimmt.

Die Grüne Fraktion sieht in dem Projekt, so wie es bisher vorgestellt wurde, eine große Chance nicht nur für die überaus wünschenswerte Belebung der oberen Neustadt, sondern darüber hinaus eine Bereicherung für das kreativ-kulturelle Leben in der Stadt überhaupt. Weil das Projekt dem öffentlichen Interesse und nicht privatem Gewinnstreben dient, mussdie Bemessung der Gegenleistung für die Immobilie dem Rechnung tragen. Im Vordergrund steht der immaterielle Gewinn für die Stadtgesellschaft.

Dies vorausgesetzt, kann sich die Grüne Fraktion sehr wohl vorstellen, die Immobilie ehemalige Martinsschule für das vorgeschlagene Projekt zur Verfügung zu stellen. Die Einräumung eines Erbbaurechtes würde sie dabei einem Verkauf vorziehen. Aus ihrer Sicht sind bei jeder der beiden Varianten einige Voraussetzungen zu erfüllen. Stadtrat Hermann Metzger formuliert sie so:

- Die Stiftung muss ihren Sitz in Bayern, vorzugsweise in Landshut haben, sodass sie der bayerischen Stiftungsaufsicht unterliegt;

- Der Stiftungszweck muss dem jetzt vorgestellten Konzept entsprechen;

- Bei Auflösung der Stiftung muss ihr Vermögen – das im Wesentlichen aus der Immobilie bestehen wird – der Stadt zufallen.

Wenn es zum Abschluss eines Vertrages kommt, sei es Erbbaurecht oder Verkauf, ist vertraglich festzuhalten, dass die dauerhafte Erfüllung des Stiftungszweckes Geschäftsgrundlage dieses Vertrages ist. Die Stadt wird sich ein preislimitiertes Vorkaufsrecht vorbehalten. Wenn es irgendwann ausgeübt wird, bemisst sich der von der Stadt zu zahlende Kaufpreis nach den gleichen Kriterien, die jetzt für die von der Stiftung zu erbringende Gegenleistung maßgeblich sind.

Für den Fall, dass aus der Sache nichts wird, zieht die Grüne Fraktion schon jetzt eine rote Linie. Gegen einen etwaigen Verkauf der Immobilie an einen Bauträger zum Höchstgebot wird sie mit allem Nachdruck Widerstand leisten. Ihr Vorsitzender Stefan Gruber sagt es so: „Ein City-Palais in der Neustadt ist schon zu viel. Die Stadt braucht und verträgt kein zweites.“

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