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Boardinghaus mit 344 Appartements: Das sprengt die Drachenburg

Boardinghaus Grundriss

Eher nüchtern und praktisch: Ein Geschossplan des Boardinghauses.

Landshut – gw (24.07.2020) Im Gewerbegebiet Münchnerau will ein Münchner Investor richtig klotzen: Ein Boardinghaus mit 344 Appartements soll entstehen, also Platz für 600 bis 700 Bewohner. Den Stadträten im Bausenat war das irgendwie zu viel. Ludwig Schnur (CSU) forderte gar, den Bebauungsplan zu ändern. Davon riet Baudirektor Johannes Doll ab.

Boardinghäuser, oder auch „Zuhause auf Zeit“-Häuser bieten Zimmer die vor allem von Firmen für ihre Mitarbeiter angemietet werden, wenn diese längere Zeit in einer anderen Stadt zu tun haben. In und um Landshut gibt es schon sehr zahlreiche davon. Jetzt soll ein richtig großes kommen. Mit mehreren vier- und fünfgeschossigen Gebäuden insgesamt 344 Appartements. Jedes für sich kleiner als 25 m², das von bis zu drei Personen bewohnt werden kann.

Stefan Jahn von der Bauaufsicht im Rathaus sprach von einem sehr erfahrenen Investor, der in München bereits über 6.000 Appartements verfügt: „Der hat Ahnung von der Materie“. Die vielen Zimmer seien ideal für Arbeiter während des Rückbaus der Kernkraftwerke, oder Beschäftigte bei BMW und Dräxlmaier.

„344 Appartements – das hat mich schockiert. Besteht überhaupt der Bedarf dazu, da habe ich Bedenken“, eröffnete Bernd Friedrich die Aussprache im Bausenat. „Diese Frage können wir nicht beantworten“, erwiderte Oberbürgermeister Alexander Putz.“Wir können nur die baurechtlichen Belange abklären, das Risiko trägt der Investor.“

Auch Ludwig Schnur (CSU) sah die Dimension kritisch: „Das sprengt die Drachenburg um das zwei- bis dreifache.“ Bei den vielen Doppel- und Dreier-Appartements reden wir von 600 bis 700 Bewohnern. Sein Vorschlag: Den Bebauungsplan zu ändern. Ludwig Schnur furmulierte:

1. Dem Antragsteller wird mitgeteilt, dass die vorgelegten Pläne und Unterlagen aus Sicht des Stadtrats keinen Beherbergungsbetrieb erkennen lassen, sondern Nutzungseinheiten mit eigenständiger Haushaltsführung nahelegen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des Bebauungsplans zur Art der Bebauung zu prüfen und das erforderliche Verfahren vorzubereiten, wonach künftig nur noch Beherberungsbetriebe zulässig sind, soweit sie Räume einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend unter Erbringung beherberungsüblicher Servicedienstleistungen zur Unterkunft zur Verfügung stellen.

3. Der Antragsteller wird unverzüglich nach dem heutigen Beschluss auf die Änderung der städtebaulichen Planungsvorstellung des Bausenats hingewiesen und dabei die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans mitgeteilt.

Baudirektor Johannes Doll warnte vor einem solchen Beschluss: Die Änderung des Bebauungsplans wird zu Entschädigungen im bis zu siebenstelligen Bereich führen. Das sah Ludwig Schnur anders: „Wir müssten nur die Planungskosten ersetzen.“

Dr. Thomas Keyßner (Grüne) erkundigte sich nach den rechtlichen Grundlagen für den Betrieb eines Boardinghauses. Stefan Jahn erklärte: Ein Hotel ist gehobener, die Zimmer sind kleiner und es wird für einen längeren Zeitraum gebucht.

Doch ganz andere Befürchtungen hegte Dr. Thomas Keyßner: „Wer in Landshut keine Wohnung findet, der landet dann mal dort und wir lassen im Gewerbegebiet Beherbergung zu und haben dann keinen Platz mehr für Gewerbebetriebe.

OB Putz schlug vor, das Thema in die zweite Lesung zu schicken. Bis dahin kann die Verwaltung klären, welche rechtlichen Konsequenzen eine Änderung des Bebauungsplans nach sich zieht. Das wurde einstimmig beschlossen.

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