pm (03.10.2020) Eine Anfrage des grünen Abgeordneten im Bayerischen Landtag gab, dass die teilweise in Pflegeheimen praktizierte Ausgangssperre einen rechtswidrigen Freiheitsentzug darstellt. Und bei übertriebenen Corona-Hygienevorschriften, die zu einer unwürdigen Unterbringung führen, können die zuständigen Aufsichtsbehörden kontaktiert werden. Die Staatsregierung werde dann die Missstände abstellen. Dazu MdL Schuberl. "Es freut mich sehr, dass die Staatsregierung hier so klare Worte findet. Die allermeisten Pflegeheime gehen sehr verantwortungsvoll um und schaffen den Spagat zwischen Schutz der Gesundheit ihrer Bewohner und notwendigen Freiräumen und Besuchsmöglichkeiten."
Doch der grüne Abgeordnete mit juristischer Ausbildung weiter. "Es gibt aber auch vereinzelt schwarze Schafe, die ihre Bewohner regelrecht wegsperren oder die Angehörigen aussperren. Dies ist nicht zulässig."

