Landshut - pm (06.02.2021) Bei der ersten öffentlichen Sitzung im neuen Jahr 2021 des Senats für Messen, Märkte und Dulten geht es am 11. Februar um 16 Uhr im Bernlochnersaal fast ausschließlich um einen Antrag der vier Stadträte der Ausschussgemeinschaft SPD/Die LInke-mut. Sie wollen von der Verwaltung einen Bericht über die Lieferketten, sowie die Quantität der eingekauften und verkauften Produkte der Festzeltbetriebe von den vergangenen Dulten.
Referentin der Stadtverwaltung ist bei der Sitzung Oberrechtsrätin Dr. Christina Neumaier (Foto)
Dazu ist in der Sitzungsvorlage von Seiten der Stadtvewaltung zu lesen: Die Unterzeichner des Antrags sind die Stadträtinnen Anja König und Patricia Steinberger (beide SPD) sowie die Stadträte Gerd Steinberger (SPD) und Falk Bräcklein (Die Linke-mut). Begründet wird der Antrag damit, dass sich der Stadtrat anhand der gewünschten Berichterstattung ein Bild über die angebotene Produktqualität der in der Vergangenheit zugelassenen Festzeltbetreiber machen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bei der anstehenden Zulassungsentscheidung einfließen lassen kann. Als Grundlage für die begehrte Berichterstattung werden die in der Senatssitzung vom 16.07.2020 neu gefassten Vergabekriterien angeführt.
Nach der Geschäftsordnung der Stadt Landshut in der Fassung vom 23.10.2020 obliegt dem Senat für Messen, Märkte und Dulten die Vergabe der Standplätze für die Festzeltbetriebe.
Die Vergabekriterien für Festzeltbetriebe wurden durch Beschluss des Senats für Messen, Märkte und Dulten am 16.07.2020 insoweit geändert, dass eine Verwendung von regionalen Produkten ausschließlich dann gewertet wird, wenn der Bezug vom Erzeuger bzw. Lieferanten auch nachweislich im Vorfeld belegt ist. Diese präzisierten Vergabekriterien finden jedoch erstmals für das Veranstaltungsjahr 2021 Anwendung und können nicht rückwirkend auf bereits vergangene Veranstaltungen übertragen und angewandt werden.
Eine Berücksichtigung von Bio-Speisen, Bio-Komponenten und Bio-Zutaten bei der Bewertung erfolgt lediglich, wenn diese auf der jeweiligen Speisekarte ausgelobt sind. Eine Auslobung hat zur Folge, dass der jeweilige Festzeltbetreiber über eine gültige Bio-Zertifizierung zur gegenständlichen Veranstaltung verfügen muss, damit die Bio-Produkte auch auf der Speisekarte und gegenüber Gästen entsprechend deklariert werden dürfen. Die Bio-Zertifizierung wird bei entsprechenden Kontrollstellen (z. B. ABCERT) - unabhängig von der Stadt Landshut als Veranstalterin der Dulten - erworben.
Für die Anforderung von Belegen zur Nachvollziehbarkeit von vollständigen Lieferketten und die Offenlegung von Rechnungen und Absatzzahlen zu einzelnen Produkten vergangener Jahre durch die Verwaltung fehlt in den Vergaberichtlinien sowie den Vergabekriterien eine rechtliche Grundlage.
Eine vollständige Berichterstattung bzw. Kontrolle der Lieferketten sowie der eingekauften und verkauften Produkte ist neben der fehlenden Rechtsgrundlage auch aufgrund des Verwaltungsaufwands und nicht zuletzt der fehlenden Zuständigkeit (z. B. Verleihung des Bio-Siegels durch spezielle Kontrollstellen) nicht möglich.
Für die Zulassung von Festzeltbetrieben ab dem Veranstaltungsjahr 2021 gelten - wie bereits oben dargelegt - durch die neu gefassten Vergabekriterien höhere Hürden beim Bewertungskriterium „Qualität der Produkte“. Denn lediglich der Bewerber, der nachweislich regionale Produkte bezieht bzw. Bio-Produkte aufgrund der vorgenommenen Auslobung bzw. der eigenen Bio-Zertifizierung anbieten kann, erhält entsprechende Punkte.
Als laufende Angelegenheit und je nach vorhandenen Personal/-Arbeitskapazitäten kann die Verwaltung zukünftig vermehrt stichprobenartige und anlassbezogene Kontrollen während der jeweiligen Veranstaltung durchführen (z. B. Einsichtnahme von Lieferbelegen und BioZertifikaten), um etwaige Verstöße gegen die mit der jeweils abgegebenen Bewerbung gemachten Versprechungen zu ermitteln.
Etwaige begangene Verstöße sind anschließend bei zukünftigen Vergaben durch Punktabzug beim einschlägigen Bewertungskriterium „Bekannt/bewährt“ zu berücksichtigen.

