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Antrag der ÖDP-Stadträte: Verwaltung soll die unzulässige Verwendug von Tausalz auf Gehwegen wirksamer reduziern

hund schnee räumen

Landshut - pm (11.02.2021) Das ÖDP-Duo Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling begründet ihren Antrag an die Stadt wie folgt. In der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Landshut wird Streusalz nur für Treppen und starke Steigungen zugelassen:

§ 10 Sicherungsarbeiten
(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen spätestens bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifoder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.
Die Stadtverwaltung bringt auch regelmäßig in der Winterzeit zur Aufklärung der Bevölkerung Pressemeldungen, letztmals am 18.12.2

Ungeachtet davon verwenden viele Anlieger weiterhin Streusalz. Deshalb monieren Bürger*innen immer wieder die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen. Das Salz gelangt in den Boden, behindert die Nährstoff- und Wasseraufnahme der Pflanzen und führt zu Schädigungen oder dem Absterben. Außerdem wird das Salz in die Kanalisation gespült und damit in Gewässer, Kläranlagen oder über den Boden in das Grundwasser. Salz schadet auch der empfindlichen Haut an den Pfoten der Haustiere.

Neben den ökologischen Schäden führt Streusalz auch zu großen ökonomischen Schäden, beispielsweise an der Karosserie von Fahrzeugen oder an Betonteilen wie z.B. Brückenbauwerken. Es ist auch nicht der Einzelne, der durch die Verwendung von Tausalz ein Problem darstellt, sondern die Masse in der Bürgerschaft, die Streusalz verwendet. Sand, Splitt, Sägespäne oder Streumittel mit dem Umweltzeichen "Der Blaue Engel" bieten eine umweltfreundliche Alternative.

In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet. Insbesondere aufgrund der vom Umweltbundesamt genannten Gründen könnte auch die Stadt Landshut ein bußgeldbewehrtes Verbot zur Verwendung von Tausalz und ähnlich umweltschädlichen Stoffen (mit im Interesse der Verkehrssicherheit gebotenen Ausnahmen) einführen. Unterstützend flankiert von einem verstärkten Informationsangebot zu Alternativen könnte damit der nötige Impuls für ein Umdenken gesetzt werden.

gez.

Elke März-Granda, Stadträtin (ÖDP)

Dr. Stefan Müller-Kroehling (Stadtrat (ÖDP)

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