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Corona: ÖDP fordert ein humanes Besucher-Konzept in den Krankenhäusern Achdorf, Vilsbiburg, Rottenburg

hangelber ger ödp

Landkreis Landshut - pm (10.04.2021)  Bei der kürzlichen ÖDP-Fraktionssitzung wurde unter anderem ausführlich über die aktuelle Besuchs-Situation in den kreiseigenen Krankenhäusern Achdorf, Vilsbiburg und der Schloßkinik in Rottenburg gesprochen. Auf der Homepage der Lakumed-Klinken ist zu lesen, das derzeit immer noch ein Besuchsverbot besteht. 

„Ausnahmen für Besucher gelten in der Geburtshilfe nach der Geburt und in besonders gelagerten Fällen, beispielsweise wenn sich ein Angehöriger im Sterbeprozess befindet,  Auf der Palliativstation dürfen Patienten Besuch durch eine benannte Person während des gesamten Aufenthalts täglich von 14.00 bis 18.00 Uhr von maximal zwei Stunden am Tag bekommen.
Nach über einem Jahr Erfahrung mit dem Corona-Virus und der Pandemie sei diese restriktive Besuchsregelung nicht mehr hinnehmbar, moniert Kreisrätin Renate Hanglberger. Sie fordert analog dem Regelwerk für Alten- und Pflegeheime ein Rahmenkonzept für unsere Krankenhäuser aufzustellen.
Auch wenn manche Krankenhausaufenthalte nur von kurzer Dauer sind, ist es für den Heilungsprozess und die psychische Verfassung sehr wichtig, seine Angehörigen nicht nur am Telefon zu hören, sondern diese zu sehen und mit ihnen von Angesicht zu Angesicht zu sprechen.

Daher schlagen wir vor von der ÖDP vor, das Besuchsverbot aufzuheben und durch eine durchdachte Handlungsempfehlung zu ersetzen. So könnte man die Besuche pro Patient auf täglich eine Stunde von höchstens einer Person begrenzen, die über ein aktuelles schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt. Auch ein negativer PoC-Antigen-Schnelltest vor Ort sei ein taugliches Mittel um, Mitarbeiter, Patienten und
Angehörige bestmöglich vor dem Virus zu schützen.
Interessant zu wissen ist, dass im Paragraf 9 der Infektionsschutzverordnung für Krankenhäuser für die Besucher lediglich Maskenpflicht und das Gebot nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten vorschreibt. Ein generelles Besuchsverbot für Krankenhäuser ist darin nicht niedergeschrieben.
Natürlich muss auch weiterhin mit Besuchen sensibel umgegangen werden.

Kranke Menschen und das Klinik-Personal bedürfen eines hohen Schutzes. „Wir können die seelische Gesundheit der Patienten nicht weiter außer Acht lassen. Nur wenn, Geist und Seele im Einklang sind, wird sich der Körper bestmöglich regenerieren“, erklärt der ÖDP Kreisvorsitzende und Kreisrat Lorenz Heilmeier,

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