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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: „In der Praxis nicht umsetzbar“

Naumann Radlmeier Löhe

MdL Helmut Radlmeier besprach die Umsetzungs-Hürden einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit den Interims-Geschäftsführern des Landshuter Klinikums, André Naumann (l.), und Prof. Dr. Löhe (r.). - Foto: Josef Amann

Landshut - pm (10.02.2022) Ab dem 15. März gilt auch in Krankenhäusern wie dem Klinikum Landshut eine Impfpflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Über die aktuelle Impfquote im Haus sowie die Auswirkungen einer Impfpflicht sprach Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) mit den beiden Interims-Geschäftsführern Prof. Dr. Florian Löhe und André Naumann.

Im Dezember hatte der Deutsche Bundestag eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen beschlossen. Seitdem äußern Fachverbände und Politik über die Parteigrenzen hinweg Kritik. Zuviel sei nicht ordentlich geregelt, genaue Verfahren im Vollzug unklar. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben deshalb im Januar den Bund aufgefordert, nachzubessern. Bisher ist hier aber nichts geschehen.

Helmut Radlmeier, Mitglied des Landtags-Ausschusses für Gesundheit und Pflege, erneuerte im Gespräch im Klinikum seine Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „Ich bleibe dabei: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in der aktuellen Form nicht umsetzbar. Der Bund hat sich hier Regelungen ausgedacht, die in der Praxis nicht umsetzbar sind.“

Auch die Interims-Geschäftsführer des Klinikums halten die derzeitigen Regelungen für wenig praktikabel: „Ab dem 15. März sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Landshuter Gesundheitsamt zu melden. Was dann geschieht, haben wir nicht mehr in der Hand. Sollten die Gesundheitsämter Betretungsverbote aussprechen, dann werden viele Einrichtungen und Krankenhäuser in Deutschland in eine sehr ernste Lage kommen“, so Naumann.

Dabei gehe es gar nicht um viele Personen: „Bei uns im Klinikum sind weit über 90 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft“, berichtete Naumann. Doch jeder Abgang würde schmerzen. „Wir können uns Abgänge schlicht nicht leisten“, hielt Löhe fest. Schichtpläne und damit eine Rund-um-Versorgung wären nicht mehr gewährleistet.
Die Gesprächsteilnehmer hoffen daher auf eine Verbesserung durch den Bund. Was aber, wenn dieser weiterhin nicht reagiere? „Auf Landesebene halten wir die Vorgaben zum 15. März für nicht umsetzbar. Es steht deshalb im Raum, dass wir den Vollzug zunächst für einige Wochen aussetzen“, erläuterte Radlmeier.

Ob es so weit komme, würden die kommenden Wochen zeigen. Vielleicht bewege sich der Bund doch noch. Die Hoffnung gebe er zwar nicht ganz auf, allerdings bleibe er skeptisch, so Radlmeier. Die schon zum Jahresende in Berlin groß angekündigte allgemeine Impfpflicht lasse schließlich auch immer noch auf sich warten.

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