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Brandbrief an Familienministerin: Landrat & Bürgermeister fordern Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung

Übergabe Brandbrief an StMin Scharf BGM Holzner u. LR Dreier

Landkreis Landshut pm (20.07.2022) „Die Situation in Sachen Kindertagesbetreuung ist in der Region Landshut bereits jetzt besorgniserregend, sinnbildlich ist es bereits ‚fünf nach zwölf‘!“ heißt es im Brandbrief, den Landrat Peter Dreier und Bürgermeistersprecher Alfred Holzner persönlich an die zuständige Familienministerin Ulrike Scharf übergeben haben.

Der seit Jahren herrschende extreme Personalmangel in den Kitas macht es für Kommunen zunehmend schwieriger, den geltenden Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern zu erfüllen. Und die Lage spitzt sich weiter zu: Gerade die Krisen, wie die Pandemie und der Ukraine-Krieg, haben noch deutlicher werden lassen, dass die kommunalen Träger dringend Unterstützung benötigen, um Betreuungsplätze zu schaffen. Auch die Einführung des sogenannten Einschulungskorridors hat den Druck auf die Kindergärten stark erhöht: mehr Kinder wechseln erst ein Jahr später in die Grundschule über, sodass noch weniger der ohnehin dringend benötigten Kindergartenplätze zur Verfügung stehen.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist hoch, die gesetzlichen Anforderungen an die Einrichtungsträger in Bezug auf das Personal enorm. So finden bspw. Assistenzkräfte im Anstellungsschlüssel keine Berücksichtigung. Landrat Peter Dreier und die Bürgermeister fordern dahingehend eine, wenn auch nur anteilige, Entlastung. Zudem problematisch sehen die Bürgermeister, dass aus dem „Guten-Kita-Gesetz“ geförderte Assistenzkräfte immer nur für ein Jahr genehmigt werden und damit für beide Seiten die Planungssicherheit fehlt. Auch der Einsatz ausländischer Fachkräfte sollte die Träger künftig vor weniger Hürden stellen. Vor allem sollte bedacht werden, ob das recht hohe B2-Sprachniveau (Schwierigkeitsgrad beim Sprachtest) bei dieser Personengruppe wirklich Grundvoraussetzung sein soll. Die Landkreiskommunen kritisieren zudem das Modell des sofortigen Beschäftigungsverbots bei Schwangeren. „Die Vorgabe, innerhalb von 42 Tagen diese offene Stelle neu zu besetzen, ist beim derzeitigen Arbeitsmarkt nahezu unmöglich.“, sind sich Holzner und Dreier einig.

Fachpersonal überhaupt erst auszubilden, ist ebenfalls ein großes Problem. Das liegt einerseits an der nicht angemessenen Ausbildungsvergütung, zum anderen an der langen Dauer der Ausbildung, so die Meinung der Trägerschaften in der Funktion als Arbeitgeber. Zwar wurde diese im Erziehungssektor schon verkürzt, beträgt aber immer noch vier Jahre. Dies macht den Berufszweig für Schulabgänger weiterhin wenig attraktiv. Bestrebungen des Landkreises Landshut, eine weitere Fachakademie für Sozialpädagogik einzurichten, unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bisher nicht.

Ziel dieser Einrichtung wäre, an den Beruflichen Schulen Schönbrunn eine zusätzliche ortsnahe Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeit zu gründen. Zum einen spricht dafür, dass die Absolventen der dortigen Berufsfachschule für Kinderpflege nach ihrem Abschluss die dann noch dreijährige Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zum staatlich anerkannten Erzieher durchlaufen können: einer Einrichtung, die sie schon bestens kennen. Zum anderen können weitere bereits ausgebildete Kinderpflegerinnen und -pfleger den Weg zum Erzieherberuf beschreiten. Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass Niederbayern bislang ein weißer Fleck ist, was staatliche Fachakademien für Sozialpädagogik betrifft. „Sehr gerne würden wir die Sachaufwandsträgerschaft für die neue Einrichtung übernehmen, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und so das Angebot in diesem wichtigen Ausbildungszweig ergänzen“, so Landrat Peter Dreier.

Im Brandbrief machte Alfred Holzner stellvertretend für sich und seine Amtskollegen sehr deutlich, dass die Sicherstellung einer qualitativen Kindertagesbetreuung in der Region Landshut einen hohen Stellenwert hat. Die Kommunen können den von Bund und Land eingeräumten Rechtsanspruch aber nicht im Alleingang stemmen und benötigen Unterstützung finanzieller, personeller und materieller Natur sowie Maßnahmen, um die großen Herausforderungen im Sinne der Kinder und Familien angehen zu können.

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