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MdL Radlmeier: "Für die Käufer der GBW- Wohnungen gilt eine strenge Sozialcharta"

MdL Helmut Radlmeier nimmt zur Thema Mieterhöhungen bei den an die Augsburger Patrizia AG verkauften 32.000 GBW-Wohnungen, davon 1000 in Landshut und 200 in Altdorf, wie folgt Stellung. Die Entscheidungen bzw. der Verkauf ist lange vor der Wahl Radlmeiers in den Bayerischen Landtag gefallen.

Der neue CSU-Abgeordnete schickte uns dennoch folgende Stellungnahme:  

• Eines muss als erstes klar sein – es gibt eine Sozialcharta, auf deren Einhaltung sich das Konsortium der Erwerber der ehemaligen GBW-Wohnungen verpflichtet hat: Dem Konsortium gehören übrigens nicht nur die Patrizia-AG, sondern auch Versorgungswerke, Versicherungen, Sparkassen an.

• Wie dem auch sei: Die eingegangenen Verpflichtungen sind einzuhalten – und sie dürfen nicht schleichend unterlaufen werden, in München nicht, und auch in Landshut und anderswo nicht. Dies fordern eine Reihe von langjährigen Mitgliedern der CSU-Landtagsfraktion in einem Dringlichkeitsantrag (Landtagsdrucksache 17 / 26 vom 24. Oktober).

Diese Forderungen und diese Haltung unterstütze ich mit Nachdruck – im Interesse von rund 3000 Menschen, die in den 1200 ehemaligen GBW-Wohnungen in Landshut und Altdorf wohnen.

• Die Mieter dieser Wohnungen sind durch die Sozialcharta besser geschützt als andere Mieter am freien Wohnungsmarkt.

• Ein paar wichtige Eckpunkte der Sozialcharta:

- Besonderer Kündigungsschutz (lebenslang) für Bestandsmieter, die über 60 Jahre alt sind, und für Schwerbehinderte

- Verzicht auf Luxusmodernisierungen für die Dauer von fünf Jahren

- Beschränkung von Mieterhöhungen

- Vorkaufsrecht für Kommunen im Fall des Weiterverkaufs

- Mindestinvestitionsquote für Instandhaltung und Modernisierung

• Zudem ist das GBW-Käuferkonsortium verpflichtet, binnen 15 Monaten Regelungen, die die einzelnen Mieter schützen, in die Einzelmietverträge zu übernehmen und damit jedem Mieter einen besonderen einzelvertraglichen Schutz zu garantieren.

• • Es geht also nicht darum, den Mietern notwendige Schutzrechte einzuräumen, sondern vielmehr, dass die garantierten Schutzgarantien tatsächlich eingehalten und verwirklicht werden.

Die bayerische Staatsregierung und die Landesbank haben gewissermaßen eine Garantenpflicht, dass die Vorgaben der Sozialcharta eingehalten werden.

Soweit es den Versuch des Käuferkonsortiums gibt, die Verpflichtungen zu unterlaufen, müssen sie unterbunden werden:

Meine CSU-Fraktionskollegen haben daher in dem erwähnten Dringlichkeitsantrag ausdrücklich einen Bericht der Staatsregierung über den Sachstand und dabei insbesondere über die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Sozialcharta angefordert.

Rückblick und Info:

GBW - Gemeinnützige Bayerische Wohnungsaktiengesellschaft,

Der GBW-Verkauf ist eine Spätfolge des Landesbank-Debakels. In der Bankenkrise hatte der Freistaat seine Landesbank mit zehn Milliarden Euro vor dem Untergang gerettet. Die EU hat die Hilfe nur unter Auflagen genehmigt: Eine dieser Auflagen war der Verkauf der GBW – also des Immobilien-Tochterunternehmens der Bayerischen Landesbank.

Besonders auf Drängen von Mieterverbänden hat die Staatsregierung eine Sozialcharta durchgesetzt, die die Bieter akzeptieren mussten: Keine Luxussanierungen, lebenslanges Wohnrecht für über 60-Jährige, begrenzte Mieterhöhungen.

„Die BayernLB wird streng überwachen, dass die Sozialcharta zum Schutz der Mieter erfüllt wird", hat Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) im April 2013 erklärt – „dazu steht die Staatsregierung".

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