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Dr. Stefan Müller-Kroehlings Kritik zur Nichtzulassung als OB-Kandidat und der Liste LLL

Öffungszeiten ListeneintragungAushang zu den Öffnungszeiten für die Unterstützungsunterschriften

Landshut – gw/pm (04.02.2026) Ergänzend zur gestrigen Sitzung des Beschwerdeausschuss der Regierung von Niederbayern erklärt der parteilose Stadtrat Dr. Stefan Müller-Kroehling nochmals ausführlich seine Kritikpunkte, an der Nichtzulassung seiner Person als OB-Kandidat und der Stadtratsliste "Partei MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)". 

All die Argumente trug Müller-Kroeling beim Beschwerdeausschuss vor, dieser ließ sie in seine Abwägung nicht mit einfließen, sondern monierte einzig das Nichterreichen der 340 Interstützungsunterschriften.

Unter anderem geht es Dr. Stefan Müller-Kroeling um folgende Sachverhalte:

  • Der Name des Listenpartners "Partei MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)" war an mehreren Stellen unvollständig angegeben, der Begriff "Partei" fehlte u.a. im Internet.
  • Es waren irreführend für die Öffnungszeiten im Januar nur die zwei Tage 2.1. und 19.1. als Öffnungstage angegeben, obwohl der gesamte Zeitraum dazwischen gemeint war, siehe Fotos des falschen Aushangs, der auch der falschen Beschreibung im Internet entsprach (vor der von ihm bewirkten Korrektur).
  • Im Unterschriftenraum wurde nicht ausgehängt, dass jeder Wahlberechtigte zwei Unterschriften leisten kann (für einen Stadtratsvorschlag und einen OB-Vorschlag), sondern darauf bestanden, dies nur in jedem einzelnen Fall durch die wechselnden Bediensteten den Unterschriftsleistenden unbedingt nur mündlich weiterzugeben; was aber in mehreren ihm berichteten Fällen unterblieben war; ein Grund, warum, ein einfacher Aushang ("Sie haben zwei Unterschriften") nicht möglich war, wurde nicht angegeben
  • Entgegen den Vorgaben der amtlichen Vollzugsbekanntmachung wurden nicht die für größere Kommunen vorgeschriebenen mehreren Unterschriftsräume eingerichtet,
  1. wie die im für viele Leute im Rahmen ihrer allgemeinen Erledigungen gut erreichbaren Räume, wie im Rathaus I in der Altstadt
  2. und auch keine für die entlegenen Stadtteile weitere Unterschriftsräume (z.B. Frauenberg/Auloh, Münchnerau), wie ebenfalls in der Vollzugsbekanntmachung verbindlich vorgesehen

Quelle der genannten Vorgaben: GLKrWBek 2021-I, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 24.10.2024, Az.B1-1367-3-37 (BayMBl. Nr. 534).

Keines dieser Argumente wurde in der Sitzung letztlich behandelt, sondern lediglich auf die deutlich nicht erreichte Zahl von Unterschriften verwiesen, so Dr. Stefan Müller-Kroehling. Müller-Kroehling verweist darauf, dass wenn die vorgenannten Punkte den Vorgaben der amtlichen Vollzugsbekanntmachung, sowie vollumfänglich mit der gebotenen Klarheit und Transparenz umgesetzt worden, dem Listenbündnis die Erbringung von deutlich mehr Unterschriften zumindest deutlich einfacher möglich gewesen. Das Beispiel der "Jungen Union" zeigt, dass speziell das Rathaus I sehr viel bessere Möglichkeiten bietet, Unterschriften bei die Altstadt besuchenden Wahlbürgern zu sammeln.

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