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Grundsteuer: Einnahmen konstant bei 12,4 Millionen Euro

Landshut - pm (20.02.2026) Nach einer bundesweiten Reform wird die Grundsteuer seit 2025 nicht mehr auf Basis der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Einheitswerte, sondern anhand einer neuen Berechnungsgrundlage festgesetzt. In Bayern gilt nun ein wertunabhängiges Flächenmodell, das selbstverständlich auch in der kreisfreien Stadt Landshut zur Anwendung kommt.

Am Rande der laufenden Haushaltsberatungen zogen Oberbürgermeister Alexander Putz und Kämmerer Alois Wagensonner nun eine erste Zwischenbilanz – und die fällt positiv aus.

„Die städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer blieben im Jahr 2025 praktisch unverändert und stiegen gegenüber dem Vorjahr nur um gut 2.000 Euro auf 12,428 Millionen Euro“, so Wagensonner. „Das Plus beträgt also weniger als 0,1 Prozent.“ Damit sei die vom Landesgesetzgeber im Interesse der Steuerzahler als Ziel der Reform ausgegebene Aufkommensneutralität in Landshut fast auf den Cent genau erreicht, stellte OB Putz zufrieden fest: „Wir haben eine perfekte Punktlandung hingelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzreferats mit Günter Götz als Leiter des Sachgebiets Steueramt und Anliegerleistungen an der Spitze haben hervorragend kalkuliert. Das verdient höchsten Respekt, schließlich mussten mehr als 30.000 Grundsteuerbescheide neu erstellt und verschickt werden.“

Die Erlöse aus der Grundsteuer stehen in vollem Umfang den jeweiligen Kommunen zu. „Vor dem Hintergrund der bekannt schwierigen Haushaltslage sind diese relativ verlässlichen Einnahmen für unsere Stadt wichtiger denn je: Die Grundsteuer ist ein Eckpfeiler der kommunalen Finanzverfassung“, betonte der Oberbürgermeister.
Umso erleichterter ist Putz, dass die umfassende Reform vor Ort reibungslos umgesetzt werden konnte. Auch die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Landshut, das auf Grundlage der entsprechenden Erklärungen der Steuerpflichtigen die neuen Grundsteuermessbeträge festzusetzen hatte, habe nach allen ihm vorliegenden Informationen vorbildlich funktioniert. „Das war auch wegen des Zeitdrucks alles andere als selbstverständlich“, so der OB. „Die Zahlen zeigen, dass die zuständigen Fachstellen diese große Herausforderung optimal gemeistert haben.“

Von den angesprochenen mehr als 30.000 neuen Grundsteuerbescheiden sind mittlerweile übrigens mehr als 95 Prozent bestandskräftig. Nur rund 1.400 Veranlagungen konnten laut Günter Götz noch nicht neu verbeschieden werden – meist, weil die Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung abgegeben hatten bzw. weil Angaben unklar oder offensichtlich fehlerhaft waren. „Die von den Betroffenen für das Jahr 2025 zu entrichtende Steuer wird 2026 nachgeholt, es muss also für zwei Jahre gezahlt werden“, erläuterte Götz das weitere Vorgehen.

Um die lokalen Auswirkungen der Grundsteuerreform ein Jahr nach der Umstellung auf die neue Berechnungsgrundlage und rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen des Stadtrats final abschätzen zu können, wurden daher die aus den noch offenen Veranlagungen zu erwartenden Einnahmen hochgerechnet und so im Gesamtvolumen berücksichtigt. „Das ist die einzige kleine Unsicherheit, die in unserer Zwischenbilanz noch enthalten ist“, so Götz. „Nennenswerte Verschiebungen sind aber nicht zu erwarten, die Reform wird in der Stadt Landshut tatsächlich wie gefordert aufkommensneutral wirken.“

Für die Stadt indes bedeute die Nachzahlungsverpflichtung von bisher nicht neu veranlagten Grundstückseigentümern einen angenehmen Einmaleffekt im Haushalt 2026, verkündete Kämmerer Wagensonner: „In diesem Jahr ist deswegen bei der Grundsteuer von einmaligen Mehreinnahmen in Höhe von circa 450.000 Euro auszugehen.“

ZL Hoffmann Norbert

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