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Rauschgift bei Verkehrskontrolle entdeckt

Im Zuge einer Verkehrskontrolle durch Beamte der Polizeiinspektion konnten am Sonntag (07.09.) gegen 04:40 Uhr in Unterdietfurt zahlreiche Delikte ans Tageslicht gebracht werden. Der 32-jährige bulgarische Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Rottal-Inn wurde vorläufig festgenommen.

Er  wurde mittlerweile auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut einem Haftrichter vorgeführt. Nachdem dieser einen Untersuchungshaftbefehl erließ, sitzt der 32-Jährige bereits hinter Gittern.

Die Beamten der Pfarrkirchener Polizei kontrollierten den jungen Mann schließlich in der Huldsessener Dorfstraße, nachdem dieser zunächst versuchte, sich der Anhaltung durch Flucht in Schlangenlinien im dortigen Siedlungsbereich zu entziehen. Im Zuge der Verkehrskontrolle wurden im Fahrzeug sowohl ein Schlagring, als auch verschiedene Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. Geringe Mengen Heroin, Haschisch und Marihuana wurden polizeilich in Verwahrung genommen.

Des weiteren konnte festgestellt werden, dass der Pkw der Marke Alfa Romeo nicht zugelassen war und am Fahrzeug entwendete, oberösterreichische Kennzeichen angebracht waren. Eine Ausschreibung der österreichischen Kollegen im Fahndungssystem lag vor.

Zu guter Letzt konnten die Beamten am Verhalten des 32-jährigen drogentypische Ausfallerscheinungen feststellen, weswegen ein Drogenvortest durchgeführt wurde und den Verdacht eines Betäubungsmittelkonsums bestätigte. Diese Erkenntnis hatte eine Blutentnahme zur Folge.
Überrascht waren die Beamten darüber hinaus, als sie zudem noch feststellen mussten, dass der Mann außerdem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Der junge Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut im Laufe des Sonntags einem Haftrichter beim Amtsgericht Landshut vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl, was eine Einlieferung in eine niederbayerische Justizvollzugsanstalt zur Folge hatte.

Nun muss sich der 32-jährige Verhaftete neben einem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz, u. a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss, Verstoß nach dem Waffengesetz, nicht vorhandenen Haftpflichtversicherungsschutz, Verstoß nach der Abgabenordnung, sowie wegen Urkundenfälschung strafrechtlich verantworten.

Im Zuge der Ermittlungen konnte dem Beschuldigten mittlerweile auch eine Unfallflucht vom Sonntag, 07.09.14, gegen 01.40 Uhr in Pfarrkirchen nachgewiesen werden. Hier wurde Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht in die Wege geleitet.

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