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Gericht: Bayern-Ei darf weiterhin keine Eier als Lebensmittel in den Verkehr bringen

Die Regierung von Niederbayern nimmt heute (10.9.) wie folgt zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg zum vorläufigen Rechtsschutz Stellung. Das Gericht hat in Sachen Bayern Ei die Rechtsauffassung der Behörden in vollem Umfang bestätigt.

Das ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz in Bayern. Es ist dem Betrieb Bayern-Ei weiterhin bis auf weiteres untersagt, Eier als Lebensmittel in Verkehr zu bringen. Die Einhaltung des Verbots wird behördlich überwacht.

Verkehrsverbot Bayern-Ei gerichtlich bestätigt

Mit Entscheidung vom 10. September 2015 hat das Verwaltungsgericht Regensburg das für die Firma Bayern-Ei verhängte sofortige Verbot für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel aufrechterhalten. Das Gericht hat damit den behördlich angeordneten Sofortvollzug bestätigt. Damit dürfen von der Firma Bayern-Ei auch weiterhin keine Eier als Lebensmittel auf den Markt gelangen. Das Verbot wird durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden überwacht.
Nur nach Voranmeldung bei der zuständigen Behörde vor Ort können Eier vom Betriebsstandort mit der Kennzeichnung "K3 - Nicht für den menschlichen Verzehr" verbracht werden. Die Verladung der Eier erfolgt unter Kontrolle der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Nach der Verladung werden die Transportfahrzeuge verplombt.
Für die Firma Bayern-Ei wurde nach Übermittlung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsunterlagen am 7. August 2015 von den Landratsämtern Deggendorf und Straubing-Bogen ein sofortiges Verbot für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel verhängt. Die Firma Bayern-Ei hatte gegen dieses Verbot Rechtsmittel eingelegt. An den Standorten Ettling und Niederharthausen werden derzeit keine Eier produziert, weil die Herden ausgestallt sind.

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