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Dreister Trickbetrug durch falsche BKA-Beamte - Einfach so 30.000 €uro bei 60-jähriger ergaunert

ALTDORF (6.04.2016) - Wie der Polizei erst jetzt bekannt wurde, kam es in der Zeit vom 14. März bis 19. März in Altdorf zu einem Trickbetrug. Das Opfer, eine 60-jährige Frau aus dem Landkreis, übergab an angebliche Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) 30.000 Euro. Das Geld ist nun weg, was war geschehen? Bei der 60-Jährigen rief ein vermientlicher Beamter des BKA an.

Dabei berichtete er, dass im Rahmen von Festnahmen mehrerer Straftäter Erkenntnisse bekannt wurden, dass diese mittels Täuschung fremde Konten geleert hätten. Der Dame wurde vorgegaukelt, dass auch ihr Konto in Gefahr sei und sie auf Anraten des „BKA-Beamten“ ihr gesamtes Geld abheben solle. Die 60-Jährige ließ sich tatsächlich dazu überreden, sie hob 30.000 Euro von ihrem Konto ab. Einige Nummern dieser Banknoten „überprüfte“ der falsche Polizist telefonisch und äußerte der 60-Jährigen gegenüber, dass es sich hierbei um Falschgeld handelt. Zur weiteren Überprüfung sei es dringend notwendig, den gesamten Bargeldbetrag bzw. die Banknoten genauer in Augenschein zu nehmen. Dem Opfer wurde geraten, das Bargeld zu diesem Zweck an das BKA zu übergeben. Tatsächlich kam es vor dem Wohnhaus der Geschädigten zur Geldübergabe, bis heute hat die 60-Jährige nichts mehr von dem falschen BKA-Beamten gehört. Bei der vorliegend beschriebenen Masche handelt es sich um eine Art von Trickbetrug, der im Bereich Hessen bereits Erfolg hatte. Dort kam es in einem Fall sogar zu einer Schadensumme von insgesamt einer Million Euro. Die Landshuter Polizei warnt vor weiteren Auftritten der Betrüger, die mit der speziellen Vorgehensweise Straftaten vorbereiten und rät: Gehen Sie am Telefon nicht auf Fragen zu Ihrer finanziellen Situation oder Wertsachen bei sich zu Hause ein. Ziehen Sie im Zweifel eine Person Ihres Vertrauens hinzu. Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen am Telefon nicht unter Druck setzen. Beenden Sie bei verdächtigen Begebenheiten das Telefonat und rufen Sie unverzüglich bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle an, um entsprechende Sachverhalte zu hinterfragen. Kommt es zum persönlichen Kontakt, verlangen Sie von Amtspersonen den Dienstausweis. Rufen Sie im Zweifel die entsprechende zuständige Behörde an. Die dazu notwendige Telefonnummer suchen Sie selbst heraus. Scheuen Sie sich nicht, in dringenden Notfällen den Notruf 110 zu wählen. 009699

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