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Es gibt keine Treibjagd auf den Stier vom Klosterholz Amtsveterinär darf das Tier per Schuss nur betäuben

Landshut/Ergolding (09.09.2016) In dem weitläufigen Waldgebiet „Klosterholz“ auf dem Gebiet der Marktgemeinde Ergolding (Landkreis Landshut) wird es keine „Treibjagd“ auf einen entlaufenen Stier geben, wie verschiedentlich in Medien berichtet worden ist:

Darauf weist das Landratsamt Landshut hin. Die Behörde hat sich mit den Besitzern des entlaufenen Rindes sowie mit Jägern in der Region in Verbindung gesetzt und erläutert, dass das Landratsamt keine solche Genehmigung erteilt hat.

Es liegt auch kein Antrag dafür vor. Von dem nach bisherigem Kenntnisstand vor vier Wochen ausgebüxten Stier geht nach den Informationen, die dem Landratsamt Landshut vorliegen, keine Gefahr aus: Wie Dr. Manfred Kurpiers, der Leiter des Veterinäramts am Landratsamt Landshut, erläutert, fühlt sich der Bulle offenbar im Klosterholz sehr wohl: Alle Versuche der Besitzer, ihn mit Futter oder Wasser aus dem Wald zu locken, sind nach deren Schilderungen erfolglos geblieben.

Neben dem Besitzer obliegt die Sicherstellung, dass das Tier keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, zunächst der Marktgemeinde Ergolding. Für eine Genehmigung, das Tier abzuschießen,
weil es eine Gefahr für Menschen darstellt, wäre das Landratsamt Landshut zuständig. Sollte das Tier im Bereich von Siedlungen oder in der Nähe von Straßen auftauchen, müsste die Polizei aus Gründen der Gefahrenprävention das Tier unter Umständen erlegen.

Im Landkreis Landshut hat im Übrigen ein Veterinär die generelle Genehmigung, entlaufene Tiere zu betäuben. Der Tierarzt verfügt über ein entsprechendes Gewehr sowie die für solche Maßnahmen nötigen Betäubungsmittel, speziellen Kenntnisse und Erfahrungen.

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