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Gerichtliches Kontaktverbot missachtet - Haftbefehl wegen gefährlicher Köperverletzung gegen Iraner (30)

LANDSHUT (02.02.2017)  Ein 30-jähriger Iraner verschaffte sich Zugang zur Wohnung seiner 33-jährigen ehemaligen Lebensgefährtin in der Altdorfer Straße, obwohl ihm der Kontakt zu der 33-Jährigen aufgrund eines richterlichen Beschlusses nach dem Gewaltschutzgesetz seit August 2016 verboten war.

Am Montag (30.01.), gegen 23.10 Uhr, verschaffte sich der Iraner erneut Zugang zur Wohnung der 33-Jährigen. Nachdem der Mann in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin war, schlug er der Frau zunächst mit der Faust mehrmals ins Gesicht, versuchte sie anschließend mit einem Metallrohr auf den Kopf zu schlagen und drohte der Frau schließlich, dass er sie umbringen werde. Glücklicherweise konnte die Frau den Angriff mit dem Metallrohr selbst abwehren.

Der Geschädigten gelang es schließlich, die Polizei zu verständen, der Iraner konnte im Treppenhaus von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Das Opfer erlitt bei der Attacke leichte Verletzungen.

Beim anschließenden Transport zur Polizeidienststelle beleidigte der Asylbewerber die eingesetzten Beamten mehrmals mit rassistischen Ausdrücken.

Die Ermittlungen der Kripo Landshut dauern an.

Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut bestätigte den von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten Haftbefehl. Der Iraner wurde am 31.01.2017 in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert

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