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MdL Radlmeir: Das Feuerwehrgesetz wird geändert Gemeindeübergreifende Wehren - Mit 65 noch FFW

 

feurwehr radl

Landshut (21.02.2017) Auf die Feuerwehren in der Region kommen einige Neuerungen zu. Die wesentlichen Änderungen besprach Stimmkreisabgeordneter Helmut Radlmeier mit Kreisbrandrat Thomas Loibl und Stadtbrandrat Gerhard Nemela.

„Noch im März wollen wir die Novellierung des Feuerwehrgesetzes beschließen. Unser Ziel ist die nachhaltige Sicherung des ehrenamtlichen Einsatzkräftepotenzials. Dafür wollen wir die Rahmenbedingungen für unsere Feuerwehren optimieren“, erläuterte Helmut Radlmeier im Gespräch mit Kreisbrandrat Thomas Loibl und Stadtbrandrat Gerhard Nemela.

Eine wesentliche Änderung: Die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Lebensjahre. Bisher müssen Feuerwehrmänner und -frauen mit 63 aus dem Dienst ausscheiden – obwohl sie gerne noch weitermachen würden. Künftig können sie zwei Jahre länger aktiv bleiben. „Mit der Änderung will der Gesetzgeber auch bei den Feuerwehren dem demographischen Wandel begegnen“, erklärte Radlmeier den Hintergrund. Ein Schritt, den die Führungsebene der Feuerwehr begrüßt. „Dadurch bleibt den Feuerwehren das Wissen und die Erfahrung erhalten. Bisher war es so, dass echte Koryphäen der Feuerwehr ausscheiden mussten“, schilderte Nemela.

Um die Nachwuchsarbeit vor Ort zu stärken, werden in Zukunft Kinderfeuerwehren ermöglicht. In der Stadt und im Landkreis setzt man aber vor allem auf die Jugendfeuerwehren. „Im Landkreis haben wir über 50 Jugendgruppen. Darauf sind wir stolz. Die Einrichtung von Kinderfeuerwehren ist dagegen schwierig, weil die Gerätehäuser oft nicht kindgerecht gebaut sind“, gab Loibl zu Bedenken. Auch in der Stadt konzentriert man sich auf die Jugendfeuerwehr. „Unsere Jugendfeuerwehr hegen und pflegen wir. Sie ist unser Hauptstandbein bei der Nachwuchsgewinnung“, führte Nemela aus. Eine neue Zielgruppe ergibt sich für Feuerwehren durch die Inklusion von Menschen mit Behinderung. „Das ist in meinen Augen richtig und wichtig. Der Kommandant hat hier das letzte Wort und kann eine sinnvolle Einsatzmöglichkeit finden. Hier sind wir völlig offen - ob aktiv im Einsatz, im Verein oder in der Jugendfeuerwehr“, so Nemela.

Gemeindeübergreifende Feuerwehren

Mit der Novellierung kommt außerdem die Möglichkeit, gemeindeübergreifende Feuerwehren zu gründen. In der Praxis wollen viele Gemeinden miteinander zusammenarbeiten. Im Bereich des Feuerwehrwesens war aber bisher an der Gemeindegrenze Schluss. „Mit der Änderung können sich nun Feuerwehren über die Gemeindegrenze hinweg zusammenschließen. Gleichzeitig ist klar geregelt, dass ein solcher Zusammenschluss nur bei Zustimmung der betroffenen Feuerwehren erfolgt. Aus meiner Sicht ist das top“, lobte Loibl.

Lob gab es von den Führungsgraden auch für die geplante Einführung von neuen Kostentatbeständen. Künftig sollen Feuerwehren etwa Türöffnungen in Rechnung stellen können. Hintergrund ist, dass die Feuerwehren verstärkt gerufen werden, obwohl keine Gefahr für Leib und Leben besteht. Auch die Zahl von Fehlalarmen durch leere Batterien in Rauchmeldern oder e-call-Systeme in Fahrzeugen nehme zu. „Nachlässigkeit darf aber nicht dazu führen, dass die Feuerwehr ständig anrücken muss. Mit der Einführung von neuen Kostentatbeständen will der Gesetzgeber hier erzieherisch tätig werden und unnötige Alarmierungen reduzieren“, legte Radlmeier dar.

„Die Frage bei der Novellierung war immer, wie man die Feuerwehren am besten fit für die Zukunft machen kann“, so Radlmeier. Das sei sehr gut gelungen, waren sich Loibl und Nemela einig: Von Anfang an seien die Feuerwehren vom Innenministerium über den Landesfeuerwehrverband eingebunden worden. Dadurch hätten sie laufend Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen geben können. Das Ergebnis könne sich sehen lassen, war man sich einig.

Im Bild oben: Von links: Mit Kreisbrandrat Thomas Loibl und Stadtbrandrat Gerhard Nemela besprach Stimmkreisabgeordneter Helmut Radlmeier Änderungen für die über 6.800 Feuerwehrler in der Region

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