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53-jähriger filmte nachts um 3 Uhr vom Garten aus seine "Traumfrau" (42) im hell erleuchteten Badezimmer

 Landkreis Landshut - pol (16.08.2019) Bewaffnet mit einem Teleskoprohr, einer Videokamera und einer Leiter machte sich in der Nacht auf Mittwoch, 07.08., in einem kleinen Dorf in Niederbayern/LandkreisLandshut, ein Nachwuchsfilmer auf den Weg zu einem ganz besonderen Drehort: Ausgesucht hatte sich der 53-Jährige den Garten eines Einfamilienhauses, in dem eine 42-Jährige mit ihrem Mann wohnt.

Anders als bei normalen Filmaufnahmen lag der vorliegende Drehort buchstäblich im Dunkeln und die „Hauptdarstellerin“ hatte keine Ahnung von ihrer Rolle. Gegen 03 Uhr baute der Hobbyfilmer sein Equipment auf. Dazu betrat er widerrechtlich das Privatgrundstück. Auf Höhe des Badfensters, die Rollläden waren nicht verschlossen, lehnte er seine Leiter an einem Dachvorsprung unterhalb des Badfensters. Auf dem Teleskoprohr befestigte er die Kameraeinheit und positionierte diese so, dass man frontal ins Badezimmer filmen konnte. Nach getaner Arbeit wartete der Mann auf den großen Moment. Kurze Zeit später betrat die unfreiwillige „Hauptdarstellerin“, nur sehr spärlich bekleidet, das Badezimmer. Der 42-Jährigen fiel sofort ein blinkendes Licht im Garten auf, offensichtlich waren die Dreharbeiten in vollem Gange. Sie verließ das Badezimmer und verständigte ihren Ehemann. Dieser begab sich in den Garten, um nach dem Rechten zu schauen. Der 53-jährige Täter beendete abrupt seine Filmaufnahmen und wollte flüchten. Der verärgerte Ehemann konnte den Flüchtenden einholen und zur Rede stellen. Als Motiv äußerte er: „…auch mal einen Blick erhaschen zu wollen…“ Ob die Dreharbeiten ein Einzelfall waren oder sich das Ganze zu einer Serienproduktion ausgeweitet hätte, war zunächst nicht bekannt. Nach weiteren Ermittlungen, mit Auswertung des Filmmaterials, konnte Entwarnung gegeben werden: Keine Serie, lediglich ein Einzelfall. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Polizei gegen den Hobbyfilmer ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung, Hausfriedensbruch und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bild-Filmaufnahmen eingeleitet hat. 

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