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Jetzt auch Polizei im Norden Oberbayerns mit Body-Cams

body camps oberbayernNordoberbayern - pol (29.08.20199 Vor dem Hintergrund der inzwischen bei mehreren Polizeipräsidien erfolgreich absolvierten Pilotphasen und den durchwegs positiven Rückmeldungen der Einsatzkräfte werden seit einigen Monaten Body-Cams real im Streifendienst eingesetzt. Für die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord beginnt nun der Rollout und damit der Echteinsatz der neuen Video-Aufnahme-Geräte. Zunächst erhalten die Beamten der VPI, des OED und der Polizeiinspektion in Ingolstadt 20 Body-Cams für den Realeinsatz. Sukzessive werden dann die Polizeidienststellen im Raum Erding und Fürstenfeldbruck bedient.

Insgesamt stehen den Dienststellen 126 Geräte zur Verfügung. Im Vorfeld erfolgte die Beschulung von Multiplikatoren, deren Aufgabe es nun ist, die Beamten der Dienststellen vor der ersten Echt-Verwendung entsprechend zu instruieren. Parallel hierzu werden die technischen Voraussetzungen zum Datentransfer und der Speicherung geschaffen.

Kamera läuft: Technik für Sicherheit und Prävention

In einem einjährigen Pilotversuch der Bayerischen Polizei wurden ab November 2016 verschiedene Body-Cam-Modelle in drei bayerischen Städten (Rosenheim, Augsburg und München) getestet. Hintergrund ist ein seit mehreren Jahren zu verzeichnender Anstieg der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte (GewaPol) in Bayern. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der Fälle bayernweit um 4,8 Prozent. Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord wurden im letzten Jahr 603 GewaPol-Fälle registriert. Als einzige Großstadt im Präsidiumsbereich nimmt Ingolstadt hierbei eine besondere Stellung ein: Im Jahr 2018 wurden Polizeibeamte in 123 Fällen und somit in 20,4 Prozent der präsidiumsweiten Fallzahlen Opfer von Gewalt.
(Quelle: Verbandslagebild GewaPol 2018 PP OBN)

Durch den Einsatz der offen und deutlich erkennbar an der Uniform getragenen, signalgelben Kameras konnten im Pilotversuch Übergriffe auf Polizeibeamte verhindert und eine deeskalierende Wirkung erzielt werden. Das polizeiliche Gegenüber hatte durch die Geräte eine deutlich erhöhte Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen. Zudem konnten im Einsatz gefertigte Aufnahmen als Beweismittel in Ermittlungsverfahren eingebracht werden.
Die Body-Cam kann an öffentlich zugänglichen Orten zum Schutz von Polizeibeamten und Dritten vor Gefahren für ein bedeutendes Rechtsgut eingesetzt werden.
Nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) ist die Verwendung der Kamera auch in Wohnungen möglich, und zwar dann, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder die Freiheit einer Person geboten ist. Voraussetzung hierbei ist, dass die Kamera beim Betreten der Wohnung ausgeschaltet ist und kein sog. Pre-Recording stattfindet. Hierunter wird eine Funktion verstanden, die fortlaufend alle 30 Sekunden einen Speicher überschreibt. Erst mit Betätigung der Aufzeichnungstaste wird diese Sequenz dauerhaft mitgespeichert.

Grundsätzlich entscheidet aber jede Beamtin bzw. jeder Beamte selbst, ob und wann auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen des PAG im Einsatz Aufnahmen gefertigt werden.
Eine Nutzung bei Versammlungen oder im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten ist nicht vorgesehen.

Um die Body-Cam im Einsatz nutzen zu können, ist eine umfangreiche Schulung der Streifenbeamten erforderlich. Die Mitnahme der Kamera zu einem Einsatz ist für die Polizeibeamtinnen und -beamten freiwillig.

Im Einsatz gefertigte Aufnahmen werden von der Kamera über eine Dockingstation auf einen Server übertragen und grundsätzlich nach 21 Tagen automatisiert gelöscht. Sollte der Einsatz der Body-Cam nicht deeskalierend gewirkt haben und ein strafbares Verhalten aufgezeichnet worden sein, ist die Aufzeichnung für ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren oder im Falle von Beschwerdefällen nach gesondert veranlasster Sicherung dauerhaft verwendbar.

Der stellvertretende Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Ingolstadt und Einführungsverantwortliche Body-Cam, Polizeirat Matthias Schäfer, sieht in den Kameras ein „sehr gutes Einsatzmittel zum Schutz der Polizeibeamten im täglichen Streifendienst, die in Kontrollsituationen immer häufiger mit einem großen Aggressions- und Gewaltpotential konfrontiert werden.“

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