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Fälschung technischer Aufzeichnungen - Massive Überschreitungen von Lenkzeiten aufgedeckt

Wörth - pol (26.09.2019)  Bulgare täuschte zweiten Fahrer vor. Am Mittwochabend kontrollierten Beamte der Autobahnpolizeistation Kirchroth auf einem Rastplatz an der A 3 bei Wörth an der Donau, einen österreichischen Sattelzug, der mit Papierrollen beladen in Richtung Niederlande unterwegs war.

Bei der Kontrolle des Fahrtschreibers und der vom bulgarischen Fahrer eingelegten Fahrerkarte wurden die Beamten stutzig. Nach den vorgefundenen Aufzeichnungen hätte der Sattelzug eigentlich mit zwei Fahrern unterwegs sein müssen. Da es hierfür aber keine plausible Erklärung gab und der Verdacht einer Manipulation bestand, wurde sowohl das Führerhaus als auch der Fahrer selbst durchsucht. In einem seiner Schuhe wurden unter der Einlegesohle zwei weitere Fahrerkarten entdeckt und sichergestellt.

Eine davon war auf den Namen des angeblichen zweiten Fahrers ausgestellt. Die andere war in diesem Fahrzeug offensichtlich noch nicht zum Einsatz gekommen. Der Brummi-Fahrer musste die Beamten mitsamt seinem Fahrzeug zur Polizeistation in Kirchroth begleiten, wo sich weitere Ermittlungen anschlossen. Nach Überprüfung der beiden benutzten Fahrerkarten muss davon ausgegangen werden, dass der Fahrer bis zu 65 Stunden ohne vorgeschriebene Ruhezeit unterwegs war. Meist konnte er nur das Sonntagsfahrverbot für Lkws zu einer ordnungsgemäßen Ruhezeit nutzen und diese verbrachte er vermutlich in der Koje seines Fahrzeuges auf irgendeinem Autobahnrastplatz.

In einer mit Dolmetscher geführten Vernehmung gab der Fahrer an, dass er die zweite Fahrerkarte, die er auch benutzte, von seinem Chef bekommen hat. Von ihm erhielt er auch die Anweisung, diese Karte zur Manipulation zu benutzen. Sollte er, wie jetzt geschehen, dabei erwischt werden, würde ihn sein Chef „retten“. Wieviel diese Aussage wert ist, wurde durch ein Telefonat klar, das der Sachbearbeiter mit dem Firmenverantwortlichen geführt hat. Hierin wurde sofort die fristlose Kündigung des Fahrers angedroht. Der österreichische Unternehmer will einen Ersatzfahrer zur Abholung des Sattelzuges schicken.

Bevor dieser wieder frei gegeben wird, muss er jedoch auf Anweisung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in fünfstelliger Höhe hinterlegen.

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