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Polizei und Zoll knöpfen sich Spielhallen und Shisha-Bars vor

Shisha Bar TabakShisha-Tabak sicher gestellt und CO-Grenzwerte überschritten. - Foto: Zoll

Stadt/Landkreis Landshut - pol (11.02.2020) Jugendschutz und die Einhaltung von Betriebsauflagen waren in der Zeit von Freitag, 21 Uhr bis Samstag, 0.15 Uhr, die vorrangigen Gründe für mehrere Kontrollen von Shisha-Bars und Spielhallen in Stadt und Landkreis Landshut.

Die Landshuter Polizeiinspektion erhielt dabei Unterstützung durch den Einsatzzug, Kräfte der Feuerwehr, Ordnungsämter der Stadt und des Landratsamtes sowie Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege und Steueraufsicht des Hauptzollamts Landshut.

Während in den Spielhallen nur kleinere Verstöße gegen Auflagen festgestellt wurden, zeigte sich bei einigen Shisha-Bars ein anderes Bild: Hier gab es zum einen erhebliche Auflagenverstöße, die im Bereich einer Ordnungswidrigkeit angesiedelt sind, zum anderen ermitteln die Behörden sogar wegen Straftaten.

Im Stadtgebiet Landshut erhielten an diesem Abend zwölf, im Landkreis fünf Spielhallen „unangekündigten Besuch“. Erfreulicherweise gab es dabei nur geringfügige Beanstandungen, wie z.B. einen versperrten Notausgang, fehlende Spielhallenaufsicht und die Nichtvorlage von erforderlichen Bescheiden.

Die Bilanz der Kontrollen in vier Shisha-Bars im Stadtgebiet fiel anders aus:

Die CO (Kohlenmonoxid)-Konzentration in einer Bar wurde mit 59 ppm gemessen. Zulässig wäre laut Auflagenbescheid ein Wert von 30 ppm. Diesbezüglich müssten auch funktionsfähige CO-Warner installiert und betriebsbereit sein. Gerade in der Bar mit 59 ppm war dieser jedoch ohne Funktion. Zudem fehlte ein am Eingang vorgeschriebenes Warnschild, welches auf diese Problematik hinweist. Dem nicht genug, in der Bar hielten sich zwei 16-Jährige auf.

Ein ähnliches Bild in einer weiteren Shisha-Bar: Auch hier war der CO-Warner ohne Funktion, am Eingang befand sich kein Hinweisschild, die Breite des Fluchtweges war erheblich unterschritten und der notwendige Feuerlöscher fehlte. Die nächste Bar verfügte in gewisser Weise über keinen Fluchtweg, dieser war verschraubt und der Feuerlöscher war nicht vorhanden.

Im Zuge der Kontrollen in den Shisha-Bars stellte der Zoll insgesamt 240 Dosen Shisha-Tabak sicher. „Es ist nicht zulässig, eine Kleinverkaufspackung zu öffnen und mit dem Tabak mehrere Wasserpfeifen der Kunden zu befüllen“, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut. In allen Fällen werden entsprechende Ermittlungsverfahren sowohl im Ordnungswidrigkeiten- als auch im Straftatenbereich gegen die Barbetreiber eingeleitet.

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