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900 Kontrollen zur Ausgangssperre - 15 Verstöße

Niederbayern - pol (11.12.2020) Die Polizei Niederbayern kontrolliert derzeit verstärkt die Einhaltung der geltenden Beschränkungen. Die Feststellung des Katastrophenfalls hat nochmals verdeutlicht, wie brisant die Lage aktuell ist. Insbesondere in Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird die Polizei die Kontrollen nochmals intensivieren.

Wie wird kontrolliert?

In der vergangenen Woche (7. bis 11. Dezember) führten die Beamten der niederbayerischen Polizei täglich über 700 Kontrollen durch. In der ersten Nacht mit strengen Ausgangsbeschränkungen von Mittwoch auf Donnerstag mussten die Einsatzkräfte bei insgesamt knapp 900 Kontrollen 15 Verstöße gegen die Ausgangssperre ahnden. Darüber hinaus war nur ein weiterer Verstoß gegen die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen zu verzeichnen.

Vorwiegend stehen die nächtlichen Ausgangssperren in den Hot-Spots sowie die allgemeine Beachtung der Tragepflicht einer Mund-Nase-Schutzmaske im Fokus der Polizei Niederbayern. Ferner werden die Kontrollen vor allem im öffentlichen Personennahverkehr und an stark frequentierten Plätzen weiter intensiviert. Die niederbayerischen Polizeidienststellen in besonders betroffenen Regionen werden bei den Kontrollen auch von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt.

In den Grenzbereichen achtet die Polizei vor allem auf mögliche Verstöße im kleinen Grenzverkehr. Wer sich nicht in häusliche Quarantäne begibt, obwohl er keine Ausnahme der Einreisequarantäneverordnung für sich beanspruchen kann, muss mit einer Anzeige rechnen. Der Grenzübertritt nur zum Zweck von Weihnachtseinkäufen usw. ist derzeit nicht mehr zulässig! Sowohl Beamte der Bundespolizei als auch der bayerischen Grenzpolizeiinspektionen kontrollieren im Grenzbereich, aber auch im Umfeld beliebter Einkaufsmöglichkeiten.

Welche Strafen drohen?

Wenn Verstöße festgestellt werden, wird die Polizei diese konsequent ahnden und entsprechende Bußgeldanzeigen an die Verfolgungsbehörden weiterleiten. Je nach Verstoß drohen dann Bußgelder von 150 €uro bis zu 5.000 €uro. Verstöße gegen die Maskenpflicht können im Einzelfall mit 250€ geahndet werden.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Einreisequarantäneverordnung drohen Regelsätze von 500 €uro bis zu 5.000 €uro, wobei diese bei Wiederholungstätern und Unbelehrbaren nochmals aufgestockt werden können.

Wo kann ich mich informieren?

Bei Fragen informieren Sie sich bitte auf den umfangreichen Online-Informationsportalen oder über die Hotline des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

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