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Gebäudereiniger betrügt Sozialversicherung: 6.300 € Strafe

Landshut/Freising - pm (01.12.2021) Das Amtsgericht Freising verhängte gegen einen Gebäudereiniger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut einen Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 32 Fällen. Neben den zurückzuzahlenden Sozialabgaben hat der Verurteilte eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro zu entrichten.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass der als Einzelunternehmer tätige Gebäudereiniger über einen Zeitraum von über zwei Jahren einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht bei den zuständigen Einzugsstellen angemeldet und somit auch nicht die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat. Der Arbeitnehmer arbeitete mit seinem Einzelunternehmen als Nachunternehmer für den Verurteilten. Da er dabei aber keine eigenen Investitionen in sein Unternehmen tätigte, sondern ausschließlich seine eigene Arbeitskraft zur Verfügung stellte, ist er als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer einzustufen. "Hier handelte es sich um einen Fall von Scheinselbstständigkeit, zumal auch noch das notwendige Reinigungsmaterial vom Verurteilten gestellt wurde," so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin der Hauptzollamts Landshut.

Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf insgesamt über 13.000 Euro.

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