Landshut - pol (28.10.2022) Nachdem vergangene Woche das Balsgäßchen wegen der Tunnelsperrung wenige Tage für den allgemeinen Verkehr freigegeben war, gilt jetzt wieder uneingeschränkt das Durchfahrtsverbot für den allgemeinen Verkehr. Die Polizei weist daraufhin, dass die unberechtigte Durchfahrt mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann und wieder Kontrollen durchgeführt werden.

