Landshut - pol (31.10.2022) Ein 18-Jähriger aus Landshut wurde am Samstag, 29.10., gegen 22:50 Uhr am Ländtorplatz kontrolliert, als er mit seinem Fahrrad unterwegs war. Auf die Nachfrage der Beamten, ob er etwas Verbotenes oder Waffen mit sich führe, gab der junge Mann an, ein Messer dabei zu haben. Er habe das Messer zu seinem eigenen Schutz dabei.
Bei der Durchsuchung des Mannes konnte schließlich ein weiteres Messer aufgefunden werden. Bei beiden Messern handelte es sich um ein sog. Einhandmesser. Einhandmesser können mit einer Hand aufgeklappt werden und sind frei verkäuflich. Jedoch dürfen sie seit 2008 mit einhändig feststellbarer Klinge nicht mehr mitgeführt werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar und ist mit einer Geldbuße bis 10000,- Euro bewährt. Die Beamten stellten die Messer deshalb sicher und belegten den Verstoß mit einer Anzeige.

