Landshut - pol (02.11.2022) Am Dienstag, 01.11., gegen 03:15 Uhr stellten Polizeibeamte in der Altstadt bei zwei Diskotheken fest, dass trotz des Sonn- und Feiertagsgebots immer noch laute Musik gespielt wurde, was aber an Stillen Tagen nicht erlaubt ist.
In der Altstadt 362 erklärte ein Verantwortlicher den Beamten, dass es sich um eine Privat-Party handeln würde und die Beamten nicht auf der Gästeliste stehen würden. Da aber bekanntlich Polizeibeamte keine derartige Einladung brauchen, forderten sie ihn auf, die Musik auszuschalten. Der war aber enorm uneinsichtig und kam der Aufforderung erst nach 20 Minuten nach. Im Anschluss wurde die naheliegende Diskothek in der Altstadt 216 aufgesucht, aus der ebenfalls laute Musik schallte. Hier erklärte ein Verantwortlicher, es nicht gewusst zu haben, was mehr als fragwürdig war. Beide wurden mit einer Anzeige an die Stadt Landshut belohnt.

