Landshut - pol (02.11.2022) Genauso wie die Verwandtschaft kann man sich meistens auch seinen Nachbarn nicht aussuchen, könnte sich ein Geschädigter in der Alois-Schmid-Straße gedacht haben, als er die Beschädigungen an seinem Terrassendach feststellen musste.
Sein Nachbar warf Gegenstände darauf, was dazu führte, dass es beschädigt wurde und ein Schaden im hohen dreistelligen Bereich entstand. Die Anzeige wegen Sachbeschädigung war damit notwendig, das Verhältnis zueinander wird es aber bestimmt nicht verbessern.

