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Kontrolle: Zoll moniert 23 Arbeitgeber beim Mindestlohn

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100 Arbeitgeber und 310 Arbeitnehmer wurden überprüft und befragt. - Foto: Zoll

Landshut - pm (13.03.2023) Am 9. März prüften 74 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Landshut im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden 100 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 310 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.

Die bisherige Bilanz der Maßnahme: Es wurden 23 Sachverhalte festgestellt, die durch weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut aufgeklärt werden müssen.

"Geprüft wurden schwerpunktmäßig die Branchen, die dem gesetzlichen Mindestlohn unterliegen. Beim Hauptzollamt Landshut richtete sich der Fokus auf Autowerkstätten, Autohandel und Autowaschanlagen", so der kommissarische Leiter des Hauptzollamts Landshut Oberregierungsrat Georg Waldinger.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z. B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Landshut über 50 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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