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Bauunternehmer betrog über 5,5 Mio. €uro Sozialabgaben

Zoll kontrolle

Durch die Recherchen des Hauptzollamt Landshut flog der Betrug des Bauunternehmers auf, der nun inhaftiert wurde. - Foto: Zoll

Landshut - pm (23.03.2023) Das Landgericht Regensburg verurteilte einen Bauunternehmer aus dem Landkreis Straubing-Bogen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 43 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Ein im Büro angestellter Verwandter des Bauunternehmers wurde wegen Beihilfe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, ebenfalls ohne Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei der Urteilsfindung wurde beiden Verurteilten ihre Schuldeinsicht im Rahmen des vollumfänglichen Geständnisses zu Gute gehalten.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass der Bauunternehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren einige hundert Arbeitnehmer in seinem Bauunternehmen beschäftigte ohne diese ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden. Die Sozialbeiträge wurden nicht in richtiger Höhe abgeführt und somit über 5,5 Millionen Euro hinterzogen.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Bauunternehmer fingierte Belege, sogenannte Abdeckrechnungen, in Höhe von ca. 15 Millionen Euro von als Servicefirmen auftretenden Unternehmen und buchte diese in seine Buchhaltung ein.

Zudem verschob der Bauunternehmer papiermäßig Teile seiner Arbeitnehmerschaft zu diesen sogenannten Servicefirmen. Dort wurden diese Personen meist in geringer Höhe zur Sozialversicherung angemeldet, um z. B. bei Zollkontrollen, den Schein einer legal arbeitenden Firma zu erwecken. Tatsächlich arbeitete dieses Personal weiterhin im gesamten Tatzeitraum weisungsgebunden für die Verurteilten und erhielt dafür Schwarzlohn.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zieht eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2022: Die rund 8.000 Beschäftigten haben bundesweit über 111.500 Ermittlungsverfahren abgeschlossen und rund 32.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, im Bezirk des Hauptzollamts Landshut waren es knapp 2.200 Strafverfahren und 544 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten bundesweit Schäden in einer Gesamthöhe von rund 790 Millionen Euro auf, wozu die FKS des HZA Landshut 15 Millionen Euro beisteuern konnte. Bundesweit wurden insgesamt rund 48.000 Arbeitgeber geprüft (FKS Landshut 1.170). Durch die Ermittlungen der FKS konnten kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt werden.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Die FKS hat im Jahr 2022 über 3.600 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet (FKS Landshut 51). Zudem konnte das Hauptzollamt Landshut knapp 550 Ermittlungsverfahren wegen Mindestentgeltverstößen abschließen.

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