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Verbreitung von Jugendpornografie – Kripo durchsucht mehrere Wohnungen

Landshut - pol (23.05.2023) Seit den heutigen Morgenstunden (Dienstag, 23.05.) durchsuchen Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste Landshut mehrere Wohnungen wegen des Verdachts des Erwerbs, Besitzes und Verbreitens von jugendpornografischen Schriften. Mehrere Personen im Alter zwischen 14 und 22 Jahren stehen im Verdacht. 

Die jungen Leute sollen jugendpornografisches Videomaterial im November 2022 über Mobiltelefone verschickt bzw. empfangen zu haben. Beim heutigen Vollzug der von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wurden bereits mehrere Datenträger (u.a. Mobiltelefone, Tablet) sichergestellt.

Das Versenden von Nacktbildern bzw. Videos von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) ist strafbar. Hierunter fällt auch das Versenden von selbst aufgenommenen Nacktaufnahmen (sog. „Sexting“).

Durch die neuerlichen Durchsuchungsmaßnahmen soll verdeutlicht werden, dass nicht ausschließlich kinderpornografische Inhalte strafbar sind. Ebenso strafbar ist das Erwerben, Besitzen und Verbreiten von Nacktbildern bzw. Videos von Jugendlichen. Hierunter fällt auch das Verbreiten eigener Aufnahmen (sog. „Sexting“) durch Jugendliche. Genauso strafbar ist dementsprechend das Empfangen solcher Aufnahmen. Auch dann, wenn der jugendliche „Hersteller“ selbst damit einverstanden ist.

Neben einer zu prüfenden strafrechtlichen Relevanz wird vor allem aber auch darauf hingewiesen, dass nach dem ersten Versenden von intimen Fotos oder Videos die weitere Verbreitung nicht mehr beeinflusst werden kann.

Keine Anonymität im Netz – US-Provider und US-Bundesbehörden melden Fälle mit strafbaren Inhalten an deutsche Ermittlungsbehörden.

Strafverfahren in Zusammenhang mit Kinder- oder Jugendpornografie haben häufig ihren Ursprung in den USA. Dort werden die Fälle in der Regel über die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children) oder der US-Bundespolizei FBI bekannt. US-amerikanische Internetdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, u.a. indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Straftaten zu dokumentieren und zu melden. Die Meldungen derartiger Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden führen auch regelmäßig in Niederbayern zu entsprechenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren und Wohnungsdurchsuchungen.

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