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Aktion gegen Hasspostings: Durchsuchungen in Regen und Passau

Niederbayern - pol (14.06.2023) Zum neunten Mal gingen Ermittler aus dem ganzen Bundesgebiet gemeinsam gegen Hass und Hetze im Netz vor. Unter der Federführung der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayerischen Landeskriminalamt wurden am 14. Juni zahlreiche Objekte in ganz Bayern durchsucht. In Niederbayern richtete sich die Aktion gegen zwei Männer aus den Landkreisen Regen und Passau.

Ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Passau steht im Verdacht, im September 2021 per Facebook-Kommentar zu Gewalttaten gegen Politiker aufgerufen bzw. deren zukünftige Begehung gebilligt zu haben. Ein 72-Jähriger aus dem Landkreis Regen wird verdächtigt, im September 2022 im Kontext der Corona-Pandemie mit einem Beitrag auf seiner Seite die Tötung von Politikern zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Beide Straftaten erfüllen zumindest den Verdacht einer strafbaren Handlung nach §140 StGB „Belohnung und Billigung von Straftaten“. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Zurückliegende Verfahren haben gezeigt, dass wegen vergleichbarer Delikte durchaus empfindliche Geldstrafen im vierstelligen Bereich verhängt wurden.

Einsatzkräfte der Kriminalpolizei aus Straubing und Passau sowie Unterstützungskräfte der Zentralen Einsatzdienste durchsuchten heute Vormittag die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen und stellten dabei Mobiltelefone und einen Tablet-PC sicher. Die angetroffenen Tatverdächtigen zeigten sich kooperativ und geständig. Die Ermittler des Fachkommissariats Staatsschutz führen gemeinsam mit den zuständigen Staatsanwaltschaften in Deggendorf und Passau die weiteren Ermittlungen und werten nun die Daten auf den sichergestellten Gegenstände aus.

Einschreiten – Dokumentieren – Melden

Wenn Kommentare oder Nachrichten beleidigen, bedrohen, zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Personen aufrufen, ist es wichtig, sie nicht zu ignorieren oder einfach hinzunehmen. Derartige Hasspostings können nicht lediglich als Spaß abgetan werden, was u.a. die Ermordung des Politikers Walter Lübcke in Hessen deutlich machte. Das Strafgesetzbuch stellt auch deshalb seit dem Jahr 2021 denjenigen unter Strafe, der schwere Straftaten in friedensgefährdender Weise öffentlich billigt.

Das Internet ist weder ein rechtsfreier noch ein anonymer Raum. Wenn Straftatbestände verwirklicht wurden, werden Ermittlungen konsequent eingeleitet und die Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft. So können auch Personen, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wägen, ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden. Betroffene, aber auch Dritte, können solche Hass-Postings bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen oder bei dem vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz in Kooperation mit der Meldestelle REspect! eingerichteten Meldeportal mitteilen.

Meldestellen und weiterführende Informationen

Alle Informationen und Links zu Melde- und Beratungsstellen: https://www.bayern-gegen-hass.de

Meldestelle für Hetze im Internet: REspect! – Gegen Hetze im Netz

Internetbeschwerdestelle – Gemeinsam gegen rechtswidrige Inhalte im Internet: Internet-Beschwerdestelle

Polizeiliche Kriminalprävention: Hasskriminalität – Wenn Vorurteile in Gewalt umschlagen

Polizeiliche Kriminalprävention: Richtig Handeln bei Hass im Netz

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