Landshut - pol (17.07.2023) Auch während der Landshuter Hochzeit gilt das Waffengesetz. Das musste am Sonntag, 16.07., gegen 00:50 Uhr, ein 24-Jähriger aus Landshut erfahren, nachdem er im Rahmen des Tribünenfestes Polizeibeamten aufgefallen war, als er mit einem Messer mit feststehender Klinge hantierte.
Dieses Messer hätte er bei einer derartigen Veranstaltung aufgrund der Gefährlichkeit nicht mitführen dürfen. Er erhielt deshalb eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

