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Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

Muscheln

Muscheln und Korallen - Foto: Zoll

Landshut - pm (21.05.2024) Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen. Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen wirkt der Zoll bei der Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittstaaten mit.

Rund 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmten 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren. Vor kurzem kontrollierten Zollbeamte der Mobilen Abfertigungsgruppe des Zollamts Hallbergmoos eine Postsendung aus Australien, die an eine Privatperson in Deutschland adressiert war. Sie fanden darin vier Schlüsselanhänger, sechs Gürtel und einen Geldbeutel aus dem Leder des Leistenkrokodils. Diese Tierart ist im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens als geschützt gelistet.

Die für die Einfuhr nach Deutschland zwingend vorgeschriebenen Genehmigungen konnten vom Empfänger nicht vorgelegt werden. Die Accessoires wurden somit beschlagnahmt.

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Landshut daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. "Waren aus Tieren oder Pflanzen, die unter dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens stehen, werden in manchen Urlaubsländern oft in großer Zahl zum Beispiel auf Märkten angeboten. Auch wenn die Verkäufer mögliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen verneinen, sollte man sich immer gründlich über Verbote und Beschränkungen informieren. Hilfreich hierbei sind die Informationen unter www.zoll.de", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Landshut.

Beim nächsten Zollinfotag - Ausbildung des Hauptzollamts Landshut am 22. Juni an der Dienststelle Robert-Bosch-Straße 1 in Plattling können sich an einer Ausbildung bzw. an einem Dualen Studium interessierte Besucherinnen und Besucher anhand verschiedener Beispiele über Verbote und Beschränkungen informieren. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Anmeldung ist möglich unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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