Buch am Erlbach - pol (22.01.2025) Ein 29-Jähriger zeigte am Dienstag, 21.01., gegen 16:45 Uhr einen Wildunfall an, der sich auf der Staatsstraße 2054 bei Buch a. Erlbach ereignet hatte.
Da an seinem dadurch beschädigten Pkw nachweisbare Spuren eines Wildunfalles festgestellt werden konnten, wurde ihm eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt. Nicht einverstanden waren die Beamten jedoch über den Umstand, dass sich der Wildunfall bereits gegen 04:30 Uhr ereignet hatte, weshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Laut Bayerischem Jagdgesetz ist es mit Bußgeld bewährt, wenn der Führer eins Fahrzeugs nicht unverzüglich einen derartigen Unfall meldet. Der Grund liegt darin, dem Tier unnötige Qualen zu ersparen.