Bargeldfund bei Hengersberg auf der BAB A 3 - Foto: FKG Deggendorf
Hengersberg, Landkreis Deggendrf - Nach einer Fahrzeugkontrolle auf der BAB A 3, Richtung Österreich, haben Schleierfahnder der Verkehrspolizei Deggendorf am Dienstag, 4. Februar, kurz nach 7 Uhr, eine größere Menge Bargeld sichergestellt. Nach der Kontrolle eines VW Golf aus Rheinland-Pfalz entdeckten die Beamten bei der Durchsuchung des Fahrzeug in einem Rucksack über 100.000 Euro Bargeld.
Nachdem die beiden Männer im Alter von 34 und 22 Jahren über die Herkunft des Geldes keine Angaben machten und auch keine entsprechenden Nachweise hierüber erbringen konnten, wurde das Bargeld zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt. Die beiden wurden vorläufig festgenommen. Noch am Dienstag wurden die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen durch rheinland-pfälzische Einsatzkräfte nach Beweismitteln durchsucht. Hierbei stellten die Beamten in einer der beiden Wohnungen rund 1.000 Euro Bargeld sowie ein Notebook sicher.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Deggendorf zusammen mit der Kriminalpolizeistation Deggendorf wegen des Verdachts der Geldwäsche dauern an.
„Beweislastumkehr“ - Vereinfachte Verfahren für die Vermögensabschöpfung
Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig – das heißt der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen gemeinsam mit den Justizbehörden greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.