Landshut - pol (03.03.2026) Mehrere Fahrer von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, handelten sich am Sonntag, 1. März, eine Anzeige ein, nachdem sie noch mit einem grünen Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Die Polizei weist darauf hin, dass am 1. März ein neues Versicherungsjahr begonnen hat. Deshalb sind die grünen Kennzeichen ungültig und es besteht kein Versicherungsschutz,

