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Mehrere Strafverfahren nach Flucht mit frisiertem Roller

Landshut - pol (09.03.2026) Gestern Nachmittag wollte eine Streife der Polizeiinspektion Landshut einen Kleinkraftradfahrer einer Verkehrskontrolle unterziehen, weil die Versicherung für den Roller abgelaufen war. Der 17-jährige befuhr mit seinem Roller die Waldkirchener Straße. Auf seinem Roller hatte er noch einen Beifahrer. Der 17-jährige missachtete die Anhaltesignale der Streifenbesatzung und flüchtete mit erhöhter Geschwindigkeit.

Dabei fuhr er in einen versperrten Kiesweg, weshalb die Polizeibeamten die Verfolgung abbrechen mussten. Anhand des Kennzeichens konnten die Beamten den Beschuldigten schnell ermitteln. Dieser fuhr nach seiner filmreifen Flucht heim, wo ihn die Polizeibeamten aufsuchten.

Auf Nachfrage räumte er ein, dass sein Roller getunt ist. Der Beifahrer des Beschuldigten konnte ebenfalls angetroffen werden. Offenbar kamen die Beiden auf der Flucht vor der Polizei zu Sturz, wodurch sich der 17-jährige Beifahrer an der Hand verletzte. Gegen den Fahrer leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes ein.

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