Landshut - pol (10.07.2026) Am Freitagvormittag kam es am Flugplatz Landshut Ellermühle zu einer erzwungenen Landung eines einmotorigen Kleinflugzeugs der Marke Cessna (tatsächliches Gewicht: 1.046 kg). Der Pilot hatte gegen 09:55 Uhr einen Rundflug ab Landshut gestartet und beabsichtigte weiter nach Sylt zu fliegen. Beim Anflug auf Landshut gab der Pilot an, vermutlich zu schnell gewesen zu sein.
Dadurch kam es beim Aufsetzen zu einem starken Schwingen bzw. Hüpfen des Flugzeugs. Ein Durchstarten wäre in dieser Situation empfehlenswert gewesen, wurde jedoch nicht durchgeführt, weshalb die Landung erzwungen erfolgen musste.
Bei dem Vorfall wurden Propeller, Bugfahrwerk und das rechte Rad beschädigt; der Sachschaden wird auf einen unteren fünfstelligen Eurobetrag geschätzt. Am Landebahnstück wurde zudem eine lange Bremsspur festgestellt. Der Pilot blieb unverletzt. Zum Zeitpunkt der Landung herrschten nahezu wolkenfreie Verhältnisse bei leichtem Westwind und rund 26 °C. Die Funkaufzeichnungen wurden vom Tower gesichert, das Flugzeug wurde anschließend durch Angehörige des Flugplatzes selbstständig abgeschleppt.
Die Staatsanwaltschaft Landshut sowie das Bundesamt für Flugunfälle sahen keine Veranlassung zu weiteren Maßnahmen. Der Flugplatz Landshut hat den Vorfall dem Bundesamt für Flugunfälle gemeldet.

