
Im Auftrag des Hauptzollamt Landshut wurden 76 Objekte durchsucht. - Foto: Zoll
Landshut/Bayern - pm (15.07.2026) Mit einem Großaufgebot von rund 400 Zöllnerinnen und Zöllnern hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit heute in den frühen Morgenstunden im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) mit Namen "Nibelungen" 95 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen und dabei insgesamt 76 Objekte in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg und Bremen durchsucht.
Neben den Wohnanschriften und Unternehmen der Beschuldigten erstreckte sich der Einsatz auch auf Auftraggeber- bzw. sogenannte Servicefirmen, die in das Betrugsmodell involviert sein sollen.
Die bundesweite Aktion ist das Ergebnis intensiver mehrmonatiger Ermittlungen des Hauptzollamts Landshut im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut. Unterstützt wurde der Landshuter Zoll bei der Durchführung von mehreren Zöllnerinnen und Zöllner anderer Hauptzollämter sowie der Steuerfahndung Berlin.
Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen sechs männliche serbische Staatsangehörige und eine männliche Person unbekannter Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 25 und 54 Jahren aus der Baubranche wegen Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und der Beihilfe hierzu. Die Beschuldigten werden verdächtigt Abdeckrechnungen, von Scheinfirmen genutzt zu haben beziehungsweise Abdeckrechnungen von Scheinfirmen erstellt zu haben, um Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen.
Nach derzeitigen Ermittlungsstand ist ein Schaden in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro für die Sozialkassen entstanden.
Das Geschäftsmodell bestand im An- und Verkauf unrichtiger Belege, wie beispielsweise Rechnungen über Leistungen, die gegen Zahlung einer Provision tatsächlich nicht erbracht wurden. Ziel dieses An- und Verkaufs von Schein- und Abdeckrechnungen war die Schaffung eines Geldkreislaufs, um Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer zu ermöglichen und dadurch Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet.
Im Zuge der Maßnahmen wurden Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt, die im Verlauf der noch andauernden Ermittlungen ausgewertet werden.
Überdies wurden erste Zeugenvernehmungen durchgeführt. Gegen einen Beschuldigten wurde ein Haftbefehl des Amtsgerichts Landshut vollzogen. Ein Beschuldigter befindet sich in Untersuchungshaft.
Als sogenannte Zufallsfunde wurden noch gefälschte Ausweispapiere und verbotene Gegenstände sichergestellt. Weiterhin wurden mehrere Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt.
Eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) wird temporär eingerichtet, wenn komplexe Lagen nicht mehr durch eine Allgemeine Aufbauorganisation (AAO) bewältigt werden können. Gründe hierfür können eine besondere Gefährdungslage, ein hoher Personalbedarf, die Einsatzdauer oder auch der Bedarf nach einer einheitlichen Führung bei vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten sein.

