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Plötzlich zog der Unfallgegner die Gaspistole

SAAL/DONAU. Nachdem sich zwei Unfallbeteiligte bei einem Verkehrsunfall selbst geeinigt hatten, bedrohte plötzlich ein 23-jähriger Unfallbeteiligter seinen 19-jährigen Unfallgegner mit einer Gaspistole. Gegen 18.50 Uhr fuhr am Mntag ein 19-jähriger Mann aus Saal an der Donau mit seinem Pkw in der Hauptstraße vom Parkplatz eines Verbrauchermarktes auf die vorfahrtsberechtigte Hauptstraße ein und wollte nach links Richtung Ortsmitte abbiegen.

Zur selben Zeit fuhr ein 23-jähriger Mann aus Saal/Do. mit seinem Pkw auf der vorfahrtsberechtigten Hauptstraße Richtung Untersaal. Im Einmündungsbereich des Parkplatzes kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der 23-jährige fuhr mit der Frontpartie seines Pkws gegen die linke Fahrzeugseite des einfahrenden Pkws. Bei dem Verkehrsunfall wurden beide Unfallbeteiligte leicht verletzt.

Nach dem Verkehrsunfall hatten sich die beiden Unfallbeteiligten selbst geeinigt und der 19-Jährige half dem 23-Jährigen dabei, sein Fahrzeug zu ihm nach Hause zu schleppen. Als die beiden Männer bei dem 23-Jährigen zu Hause angekommen waren, ging dieser in die Garage und kam plötzlich mit einer Pistole in der Hand auf den 19-Jährigen zu. Der 23-Jährige bedrohte den 19-Jährigen mit der Pistole und meinte, dass er auch im Nachhinein die Polizei nicht holen dürfe, da sonst etwas passieren würde. Anschließend legte der 23-Jährige die Pistole in der Garage wieder ab. Der 19-jährige fuhr nun zur Unfallstelle zurück und verständigte die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt.

Nach der Unfallaufnahme offenbarte sich der 19-Jährige gegenüber den Beamten und erzählte ihnen den Vorfall mit der Pistole. Die Beamten der Polizeiinspektion Kelheim fuhren anschließend zu dem anderen Unfallbeteiligten und konnten in der Garage die Pistole vorfinden. Es handelte sich hierbei um eine Schreckschusspistole, welche von den Beamten sichergestellt wurde. Da der 23-Jährige alkoholisiert war, ordneten die Beamten bei ihm eine Blutentnahme an. Da dieser mit dieser Anordnung nicht einverstanden war, wurde die Entscheidung der Staatsanwaltschaft herbeigeführt. Aufgrund seiner Verletzungen, bedingt durch den Verkehrsunfall, musste der 23-Jährige mit dem Rettungsdienst in die Goldbergklinik nach Kelheim verbracht werden. Bei der Blutentnahme in der Goldbergklinik beleidigte dieser die beiden eingesetzten Polizeibeamten mit verschiedenen Kraftausdrücken. Gegen den Mann wurden Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr, Bedrohung, eines Verstoßes nach dem Waffengesetz und Beleidigung eingeleitet.

Gegen den 19-Jährigen wurden Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach der Straßenverkehrsordnung und fahrlässiger Körperv

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