Landshut - pol (05.10.2026) Am Samstag, gegen 17:30 Uhr, stellten Beamte der Polizeiinspektion Landshut eine Drohne fest, die über dem Polizeigebäude in der Neustadt flog. Bei der Ermittlung des verantwortlichen Drohnenpilots konnten die Beamten am Burgschanzl einen 16-jährigen deutschen Mitbürger feststellen. Er gab gegenüber den Beamten an, er wollte seine neue Drohne ausprobieren.
Bei der Überprüfung der Drohne stellten die Beamten fest, dass keine Foto- oder Bildaufnahmen gefertigt wurden. Grundlegend gelten für die Benutzung von Drohnen folgende Vorschriften:
die Drohne muss sich jederzeit im Sichtbereich des Piloten befinden
die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern
eine Drohnenhaftpflichtversicherung ist bei der Nutzung, insbesondere über bebauten Gebiet, erforderlich
für Drohnen über 250g ist ein Drohnenführerschein und eine Registrierungspflicht notwendig
der Überflug von Militär- und Polizeieinrichtungen ist nicht erlaubt
Kameraaufnahmen von Wohngrundstücken dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers gefertigt werden
Gegen den Piloten leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz ein. Der Überflug des Polizeiareals wird zu einem empfindlichen Bußgeld führen. Ob die Drohne des 16jährigen sichergestellt wird, wird mit dem Luftamt Südbayern abgestimmt. Die Polizeiinspektion Landshut verstärkt die Kontrollen und Ermittlungen zu nicht ordnungsgemäß angezeigten Drohnenflügen. Ziel ist es, verantwortliche Pilotinnen und Piloten zu identifizieren und Verstöße konsequent im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zu verfolgen.

