Landshut - ol (02.11.2026) Am 1. November sollte gegen 18 Uhr sollte im Bereich der Eberhard-Koller-Straße ein 17-jähriger Jugendlicher auf seinem Elektrokleinstfahrzeug einer Kontrolle unterzogen werden, da an diesem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Anhaltung versuchte sich der Fahrzeugführer durch eine Flucht zu entziehen, wobei eine Nachfahrgeschwindigkeit von knapp 50 km/h beobachtet werden konnte.
Nach kurzer Verfolgungsfahrt konnte der Fahrer angehalten und kontrolliert werden. Dabei wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand und dieses deutlich schneller als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h fahren kann. Der E-Scooter wurde deshalb für einen gerichtsverwertbaren Geschwindigkeitstest sichergestellt.
Nachdem weiterhin beim Betroffenen drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden und ein Drogenschnelltest positiv auf den Wirkstoff THC verlief, erfolgte abschließend eine Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus sowie die anschließende Übergabe des Jugendlichen an die Erziehungsberechtigten.
Der jugendliche Fahrer hat sich nunmehr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss zu verantworten und mindestens mit einer Geldbuße von 500 Euro sowie einem 1-monatigen-Fahrverbot zu rechnen.

