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10.000 Häuser-Programm. Ab 15.9. Anträge schnell stellen, weil Windhundverfahren gilt

Die Staatsregierung hat vergangene Woche die Förderrichtlinien für das 10.000-Häuser-Programm genehmigt. Das Förderprogramm für private Hausbesitzer soll am 15. September 2015 starten. Ab diesem Zeitpunkt können Förderanträge unter der zentralen Informations- und Antragsplattform www.energiebonus.bayern gestellt werden.

Die Förderzusagen werden nach dem Windhundprinzip erteilt. Allerdings sollen mehrere Kontingente eingerichtet werden, so dass nach Ausschöpfung des ersten Fördermittelkontingents neue Antragszeitfenster eröffnet werden.

Innovative Heiz- und Speicher-Systeme sind wichtige Schwerpunkte des Programms. Dafür stellt der Freistaat 90 Millionen Euro auf vier Jahre zur Verfügung. Zielgruppe sind Eigentümer und Bauherren selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Förderung beträgt zwischen 1.000 und 18.000 Euro. Das bayerische Förderprogramm führt grundsätzlich nicht zu einer Kürzung bestehender Fördermittel. Vielmehr wurde das Programm mit Kfw- und BAFAMittel abgestimmt. Auch im Verhältnis zu städtischen Förderprogrammen soll keine Konkurrenz bestehen.

Das 10.000-Häuser-Programm bietet zwei unterschiedliche Förderbereiche an: Im Programmteil Heizungstausch wird der Austausch alter ineffizienter Heizkessel gegen eine neue Wärmeversorgung unterstützt. Im Programmteil „EnergieSystemHaus“ werden innovative und intelligente Heiz-/Speicher-Systeme gefördert. Die Forderung an den Bund, die energetische Sanierung steuerlich zu begünstigen, bleibt ungeachtet des 10.000-Häuser-Programms bestehen. Dies hat das Wirtschaftsministerium bei der Vorstellung des Förderprogramms ausdrücklich betont.

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